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1 Sache
'zaxəf1) ( Gegenstand) objet m, chose f2) ( Angelegenheit) affaire fDie Sache ist die... — Le fait est que...
Das ist eine Sache für sich. — C'est un fait à part.
Die Sache lässt sich gut an. — L'affaire part bien.
nicht jedermanns Sache sein — ne pas être du goût de tout le monde/ne pas plaire à tout le monde
bei der Sache sein — être concentré/penser à ce qu'on fait
nichts zur Sache tun — ne rien apporter/ne rien changer
3) JUR affaire fSacheSạ che ['zaxə] <-, -n>1 (Ding, Angelegenheit) chose Feminin; Beispiel: das ist eine andere Sache c'est autre chose; Beispiel: das ist seine/ihre Sache c'est son affaire3 (Thema, Sachverhalt) Beispiel: zur Sache kommen en venir au fait; Beispiel: bei der Sache sein être attentif4 (Arbeit, Aufgabe) Beispiel: seine Sache gut/schlecht machen faire bien/mal son travail8 Plural (Dummheit) Beispiel: was machst du bloß für Sachen! (umgangssprachlich) [mais] qu'est-ce que tu fabriques!
См. также в других словарях:
Eigentum — Besitz; Hab und Gut; Vermögen; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Ei|gen|tum [ ai̮gn̩tu:m], das; s, e: etwas, was jmdm. gehört: persönliches Eigentum; das Grundstück ist sein Eigentum. Syn … Universal-Lexikon
Eigentum — Privater Steinhaufen in einem Dorf bei Ludwigshafen Eigentum bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.[1] Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordnung von Gegenständen zu… … Deutsch Wikipedia
Eigentum (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Für das Privatrecht sind in § 903 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seine Eigenschaften bestimmt: Der Eigentümer einer Sache kann, soweit… … Deutsch Wikipedia
Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eigentum — (Dominĭum), oberste rechtliche Herrschaft einer Person über eine körperliche Sache, im Gegensatz zum Besitz (s.d.); nach dem Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch das Recht, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung… … Kleines Konversations-Lexikon
Sachen — Sachen, im juristischen Sinne die körperlichen Gegenstände im Gegensatz zur Person, dem Rechtssubjekt. Von den verschiedenen Einteilungen der S. sind die wichtigsten die Einteilung in bewegliche (Mobilien, Fahrnis, fahrende Habe) und unbewegliche … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eigentum (Österreich) — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… … Deutsch Wikipedia
Eigentum — I. Begriff:Zu unterscheiden ist der verfassungsrechtliche Begriff und der bürgerlich rechtliche Begriff des Eigentums. 1. Verfassungsrechtlicher Eigentumsbegriff: E. im Sinn des Art. 14 I GG ist jedes besondere vermögenswerte Recht, jedes… … Lexikon der Economics
Sachen — Bekleidung, Garderobe, Kleider, Kleidung, Outfit; (ugs.): Kluft; (salopp): Klamotten; (ugs., oft scherzh.): Montur; (abwertend): Aufzug; (veraltend): Zeug. * * * Sachen 1.Besitz,Eigentum,Besitztum,Habe,Habseligkeiten,Schätze 2.Kleidung,Bekleidung … Das Wörterbuch der Synonyme
geistiges Eigentum — Copyright; Urheberrecht; intellektuelles Eigentum * * * geistiges Eigentum, Zuordnungsbegriff für geistige Werte (geistige Schöpfungen, Immaterialgüterrechte). Das bürgerliche Recht kennt nur das Eigentum an Sachen. Der Schutz des geistigen… … Universal-Lexikon
herrenlose Sachen — Sachen, an denen entweder noch nie ein Eigentum bestanden hat (z.B. wilde Tiere in Freiheit) oder an denen der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat (⇡ Dereliktion). Vgl. auch ⇡ Aneignung … Lexikon der Economics