Перевод: с немецкого на русский

с русского на немецкий

dritteln

  • 1 dritteln

    dritteln vt дели́ть на три (ча́сти)

    Allgemeines Lexikon > dritteln

  • 2 dritteln

    БНРС > dritteln

  • 3 dritteln

    гл.
    общ. делить на три (части), делить на три части

    Универсальный немецко-русский словарь > dritteln

  • 4 dritteln

    Универсальный немецко-русский словарь > dritteln

  • 5 dritteln

    дели́ть <разделя́ть/-дели́ть > на три ча́сти, дели́ть на́трое

    Wörterbuch Deutsch-Russisch > dritteln

  • 6 dritteln

    drítteln vt
    дели́ть на три ча́сти

    Большой немецко-русский словарь > dritteln

  • 7 dreiteilen

    ( impf dreiteilte, part II dreigeteilt)
    см. dritteln

    БНРС > dreiteilen

  • 8 dritteilen

    vt
    см. dritteln

    БНРС > dritteilen

  • 9 Artikel 107

    1. Das beschlossene Bundesgesetz ist innerhalb von fünf Tagen dem Präsidenten der Rußländischen Föderation zur Unterzeichnung und Verkündung zuzuleiten.
    2. Der Präsident der Rußländischen Föderation unterzeichnet und verkündet das Bundesgesetz innerhalb von vierzehn Tagen. 3. Lehnt der Präsident der Rußländischen Föderation das Bundesgesetz innerhalb von vierzehn Tagen ab Eingang ab, so behandeln Staatsduma und Bundesrat das vorliegende Gesetz erneut in dem von der Verfassung der Rußländischen Föderation vorgesehenen Verfahren. Wird das Bundesgesetz bei erneuter Verhandlung in der vorher beschlossenen Fassung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Gesamtmitglie-derzahl des Bundesrates und der Gesamtabgeordnetenzahl der Staatsduma gebilligt, so ist es innerhalb von sieben Tagen vom Präsidenten der Rußländischen Föderation zu unterzeichnen und verkünden. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 107[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 107[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 107[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 107

  • 10 Artikel 135

    1. Die Bestimmungen der Kapitel 1, 2 und 9 der Verfassung der Rußländischen Föderation können von der Bundesversammlung nicht revidiert werden.
    2. Wird eine Vorlage zur Überarbeitung von Bestimmungen der Kapitel 1, 2 und 9 der Verfassung der Rußländischen Föderation mit drei Fünfteln der Stimmen der Gesamtzahl der Mitglieder der Bundesrates und der Abgeordneten der Staatsduma unterstützt, so wird in Übereinstimmung mit einem Verfassungsgesetz des Bundes eine Verfassungsversammlung einberufen. 3. Die Verfassungsversammlung bestätigt entweder die Unverändertheit der Verfassung der Rußländischen Föderation oder arbeitet den Entwurf einer neuen Verfassung der Rußländischen Föderation aus, der von der Verfassungsversammlung mit zwei Dritteln der Stimmen aller ihrer Mitglieder angenommen oder in einer Volksabstimmung zur Entscheidung gestellt wird. Bei Durchführung einer Volksabstimmung gilt die Verfassung der Rußländischen Föderation als angenommen, wenn sich mehr als die Hälfte der Wähler, die an der Abstimmung teilgenommen haben, für sie ausgesprochen haben – vorausgesetzt, an der Abstimmung hat mehr als die Hälfte der Wähler teilgenommen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 135[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 135[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 135[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 135

  • 11 Artikel 136

    Änderungen an den Kapiteln 3-8 der Verfassung der Rußländischen Föderation werden nach dem Verfahren verabschiedet, das für die Verabschiedung eines Bundesverfassungsgesetzes vorgesehen ist, und treten nach Billigung durch die Gesetzgebungsorgane von mindestens zwei Dritteln der Subjekte der Rußländischen Föderation in Kraft.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 136[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 136[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 136[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 136

  • 12 Artikel 93

    1. Der Präsident der Rußländischen Föderation kann durch den Bundesrat nur dann seines Amtes enthoben werden, wenn die Staatsduma die Anklage des Staatsverrats oder der Begehung einer anderen schweren Straftat erhoben hat, die durch ein Gutachten des Obersten Gerichts der Rußländischen Föderation über das Vorliegen von Straftatmerkmalen in Handlungen des Präsidenten der Rußländischen Föderation und durch ein Gutachten des Verfassungsgerichts der Rußländischen Föderation darüber, daß die Anklageerhebung dem vorgeschriebenen Verfahren entspricht, bestätigt worden ist.
    2. Die Entscheidung der Staatsduma über eine Anklageerhebung und die Entscheidung des Bundesrates über die Amtsenthebung des Präsidenten muß mit zwei Dritteln der Gesamtstimmzahl in jeder der Kammern auf In-itiative von mindestens einem Drittel der Abgeordneten der Staatsduma und unter Vorliegen eines Gutachtens einer von der Staatsduma gebildeten Sonderkommission angenommen werden. 3. Die Entscheidung des Bundesrates der Rußländischen Föderation über die Amtsenthebung des Präsidenten der Rußländischen Föderation muß spätestens drei Monate nach Anklageerhebung der Staatsduma gegen den Präsidenten erfolgen. Wenn in dieser Frist keine Entscheidung des Bundesrates angenommen wird, gilt die Anklage gegen den Präsidenten als abgewiesen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 93[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 93[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 93[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 93

  • 13 dreiteilen

    dreiteilen (impf dreiteilte, part II dreigeteilt) см. dritteln

    Allgemeines Lexikon > dreiteilen

  • 14 dritteilen

    Allgemeines Lexikon > dritteilen

См. также в других словарях:

  • dritteln — V. (Oberstufe) etw. in drei Teile teilen Synonym: dreiteilen Beispiel: Die drei Räuber drittelten die Beute, um sie gerecht unter sich aufzuteilen …   Extremes Deutsch

  • dritteln — drit|teln [ drɪtl̩n] <tr.; hat: in drei Teile teilen: eine Menge dritteln. * * * drịt|teln 〈V. tr.; hat〉 in drei Teile teilen * * * drịt|teln <sw. V.; hat [aus älterem drittteilen]: in drei gleiche Teile teilen. * * * drịt|teln <sw. V …   Universal-Lexikon

  • dritteln — drịt·teln; drittelte, hat gedrittelt; [Vt] etwas dritteln etwas in drei gleiche Stücke teilen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • dritteln — dritte: Das gemeingerm. Ordnungszahlwort mhd. drit‹t›e, ahd. dritt‹i›o, got. Þridja, engl. third, schwed. tredje ist wie lat. tertius und verwandte Wörter anderer idg. Sprachen (z. B. griech. trítos) zu der unter ↑ drei behandelten Wurzel… …   Das Herkunftswörterbuch

  • dritteln — drịt|teln (in drei Teile teilen); ich dritt[e]le …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zwei-Drittel-Mehrheit — Unter der Zweidrittelmehrheit versteht man die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Stimmen (mindestens 66,6 %). In Demokratien müssen häufig zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen, um eine Verfassungsänderung zu beschließen. Dies… …   Deutsch Wikipedia

  • Zweidrittelmehrheit — Unter der Zweidrittelmehrheit versteht man die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln aller Stimmen (mindestens 66,6 %). In Demokratien müssen häufig zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen, um eine Verfassungsänderung zu beschließen. Dies… …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 115 h Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — In einer parlamentarischen Demokratie bezeichnet man als Misstrauensvotum einen mehrheitlichen Parlamentsbeschluss, der die Regierung, den Regierungschef oder einen bestimmten Minister absetzt, wenn die Verfassung es entsprechend regelt. Ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 115e des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Gemeinsame Ausschuss ist ein ständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, das gegebenenfalls als… …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 53a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Gemeinsame Ausschuss ist ein ständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, das gegebenenfalls als… …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 67 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — In einer parlamentarischen Demokratie bezeichnet man als Misstrauensvotum einen mehrheitlichen Parlamentsbeschluss, der die Regierung, den Regierungschef oder einen bestimmten Minister absetzt, wenn die Verfassung es entsprechend regelt. Ein… …   Deutsch Wikipedia

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