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1 ausbürgern
лишать <шить> гражданства -
2 гражданство
n Staatsbürgerschaft f, Staatsangehörigkeit f* * *гражда́нство n Staatsbürgerschaft f, Staatsangehörigkeit f;лише́ние n гражда́нства Ausbürgerung f;пра́во n гражда́нства fig. allgemeine Anerkennung f* * *гражда́нств|о<-а>ср Staatsangehörigkeit fдвойно́е гражда́нство doppelte Staatsbürgerschaft fлицо́ без гражда́нства Staatenloser mдава́ть гражда́нство einbürgernлиша́ть гражда́нства ausbürgern* * *n1) gener. Nationalität (Stoerig 2004), Staatsangehörigkeit, Staatsbürgerschaft2) hist. (германское) Reichsangehörigkeit3) law. Landesangehörigkeit, Nationalität4) patents. Nationalität (напр. заявителя, изобретателя) -
3 лишать гражданства
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4 экспатриировать
vgener. ausbürgern, expatriieren -
5 экспатриировать
im(pf.) ausbürgern; экспатриироваться auswandern -
6 экспатриировать
im(pf.) ausbürgern; экспатриироваться auswandern
См. также в других словарях:
ausbürgern — ↑denaturalisieren, ↑expatriieren … Das große Fremdwörterbuch
ausbürgern — ↑ Bürger … Das Herkunftswörterbuch
ausbürgern — V. (Oberstufe) jmdm. die Staatsangehörigkeit entziehen Beispiel: Tausende Menschen in Syrien wurden vom Regime verfolgt, ausgebürgert und ins Exil getrieben … Extremes Deutsch
ausbürgern — aus|bür|gern [ au̮sbʏrgɐn], bürgerte aus, ausgebürgert <tr.; hat: jmdm. [gegen seinen Willen] die Staatsangehörigkeit aberkennen, entziehen /Ggs. einbürgern/: er wurde aus seinem Land ausgebürgert. * * * aus||bür|gern 〈V. tr.; hat〉 jmdn.… … Universal-Lexikon
ausbürgern — abschieben, aussiedeln, ausweisen, denaturalisieren, [des Landes] verweisen, entnationalisieren, umsiedeln, verbannen, vertreiben; (bildungsspr.): exilieren; (Politik, Rechtsspr.): expatriieren. * * * ausbürgern:ausweisen(I,1) ausbürgernausweisen … Das Wörterbuch der Synonyme
ausbürgern — aus·bür·gern; bürgerte aus, hat ausgebürgert; [Vt] jemanden ausbürgern jemandem die Staatsbürgerschaft nehmen ↔ einbürgern || hierzu Aus·bür·ge·rung die … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
ausbürgern — aus|bür|gern; ich bürgere aus … Die deutsche Rechtschreibung
Ausburger — oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise … Deutsch Wikipedia
Ausbürger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… … Deutsch Wikipedia
Pfahlburger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… … Deutsch Wikipedia
Pfahlbürger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… … Deutsch Wikipedia