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1 Abweisen
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2 abweisen (ie, ie)
v odbiti (-bijem), ne primiti; sich nicht - lassen ne dati se odbiti, biti tvrdokoran (-rna, -rno); etw. von sich - nešto od sebe odbiti, prosvjedovati (-dujem) protiv čega; einen Prüfling (Prüfungskandidaten) - srušiti ispitanika (kandidata) na ispitu -
3 abwimmeln
v trijebiti bobice; milit degradirati, oduzeti (-zmem) čin; Karten - baciti karte; (jdn. unfreundlich abweisen) neprijazno odbiti (-bijem) koga
См. также в других словарях:
abweisen — abweisen … Deutsch Wörterbuch
Abweisen — Abweisen, verb. irreg. act. S. Weisen. 1) Eigentlich, mit der Hand ein Zeichen geben, sich zu entfernen. Einen abweisen. 2) In figürlicher Bedeutung. (a) Jemandes Bitten, Verlangen, Anbringen nicht annehmen wollen, ihn mit seinem Anbringen von… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
abweisen — ↑rejizieren … Das große Fremdwörterbuch
abweisen — V. (Mittelstufe) jmdn. von sich weisen Beispiel: Er hat den Hausierer schnell abgewiesen … Extremes Deutsch
abweisen — von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); wegweisen; eine Abfuhr erteilen; ausschlagen; zurückweisen; ablehnen; zur … Universal-Lexikon
abweisen — ạb·wei·sen (hat) [Vt] 1 jemanden / etwas abweisen jemanden / etwas heftig, entschieden ablehnen <eine Bitte, einen Antrag abweisen> 2 jemanden abweisen jemanden wegschicken, ohne mit ihm zu sprechen ↔ empfangen: einen Besucher, einen… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
abweisen — a) ablehnen, abwehren, ausschlagen, eine Abfuhr erteilen, einen Korb geben, fortschicken, nicht vorlassen, nicht zu sich lassen, von sich weisen, wegschicken, zurückweisen; (ugs.): abblitzen lassen, abfertigen, abwimmeln, auflaufen lassen, die… … Das Wörterbuch der Synonyme
Abweisen — * Vorn abweisen und hinten einlassen. Lat.: Antica exclusum postica recipere. [Zusätze und Ergänzungen] 2. Besser abweisen, als geprellt. Lat.: Honestius repellimur quam fallimur. (Binder II, 1333.) … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
abweisen — avwiese … Kölsch Dialekt Lexikon
abweisen — ạb|wei|sen … Die deutsche Rechtschreibung
Angebrachtermaßen abweisen — (Rechtsw.), Formel im Erkenntniß, wodurch einer Klage wegen ihrer mangelhaften Form keine Folge gegeben wird. Der Kläger hat alle, auch des Gegners Kosten zu bezahlen; allein er kann sein Recht in eines neuen Klage verfolgen … Pierer's Universal-Lexikon