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Zurechnungszeit

См. также в других словарях:

  • Zurechnungszeit — Zurechnungszeit,   in der gesetzlichen Rentenversicherung die Zeit, die bei einer Rente wegen Berufs oder Erwerbsunfähigkeit (Rentenreform Gesetz 1999: bei einer Rente wegen Erwerbsminderung) oder einer Rente wegen Todes hinzugerechnet wird, wenn …   Universal-Lexikon

  • Zurechnungszeit — Die Zurechnungszeit ist ein Begriff der Gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands. Definition Die Zurechnungszeit ist eine rentenrechtliche Zeit. Sie gehört zu den beitragsfreien Zeiten. Sie bezeichnet eine Zeit, die bei einer Rente wegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Zurechnungszeit — Begriff der gesetzlichen ⇡ Rentenversicherung (§ 59 SGB VI). Z. ist die Zeit, die bei einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung oder wegen Todes hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat …   Lexikon der Economics

  • Kinderberücksichtigungszeit — Die Berücksichtigungszeit ist in der Gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland sich auf die Höhe der Rente auswirkende Zeit dar. Berücksichtigt werden die Kindererziehungszeiten. Die Berücksichtigungszeit richtet sich nach § 57 SGB VI und… …   Deutsch Wikipedia

  • Anrechnungszeit — Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man in Deutschland eine rentenrechtliche Zeit, die in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sog. Berücksichtigungszeiten, eine beitragsfreie Zeit ist. Sie kann sowohl dem Grunde… …   Deutsch Wikipedia

  • Beitragsgeminderte Zeiten — sind ein Begriff des deutschen gesetzlichen Rentenrechts. Im Überblick der rentenrechtlichen Zeiten unterfällt die beitragsgeminderte Zeit den sog. Beitragszeiten. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Kasuistik 3 Rechtsfolgen …   Deutsch Wikipedia

  • Berücksichtigungszeit — Die Berücksichtigungszeit bezeichnet eine rentenrechtliche Zeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland, geregelt in § 57 SGB VI.[1] Sie wurde 1992 in das System der GRV eingeführt. Berücksichtigungszeiten werden von einem… …   Deutsch Wikipedia

  • Ersatzzeit — Die Ersatzzeit ist ein Begriff aus dem Rechtskreis der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist eine sogenannte rentenrechtliche Zeit, angesiedelt bei den beitragsfreien Zeiten. Definition Bei den beitragsfreien Zeiten generell und somit auch bei …   Deutsch Wikipedia

  • Freiwillige Beiträge — sind Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, die aus anderen Rechtsgründen als sogenannte Pflichtbeiträge erbracht werden. Sie werden nämlich tatsächlich freiwillig erbracht § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB VI. Nach Absatz… …   Deutsch Wikipedia

  • Pflichtbeitragszeit — Pflichtbeitragszeiten sind im deutschen Rentenrecht nach § 55 SGB VI Beitragszeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Der Begriff dient zur Unterscheidung von Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt wurden.… …   Deutsch Wikipedia

  • Rentenrechtliche Zeiten — Eine rentenrechtliche Zeit (§ 54 SGB VI) stellt in der deutschen Rentenversicherung eine sich auf die Höhe der Rente auswirkende Zeit im Versicherungsleben einer Person dar. Es gibt verschiedene Rentenrechtliche Zeiten: Beitragszeiten § 55 (1)… …   Deutsch Wikipedia

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