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Zahlungsfrist

См. также в других словарях:

  • Zahlungsfrist — Moratorium; Stundung; Zahlungsziel; Aufschub * * * Zah|lungs|frist 〈f. 20〉 Frist, innerhalb deren eine Zahlung geleistet werden muss * * * Zah|lungs|frist, die: Frist, innerhalb deren eine bestimmte Zahlung zu leisten ist. * * * Zah|lungs|frist,… …   Universal-Lexikon

  • Zahlungsfrist — Zah|lungs|frist …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zahlungsfrist für Wechsel — Wechselfrist …   Universal-Lexikon

  • Zahlungsfrist aufschieben — stunden …   Universal-Lexikon

  • Wechselfrist — Zahlungsfrist für Wechsel * * * Wẹch|sel|frist 〈[ ks ] f. 20〉 Frist, innerhalb deren ein Wechsel gezahlt werden muss …   Universal-Lexikon

  • stunden — Zahlungsfrist aufschieben * * * stun|den [ ʃtʊndn̩] <tr.; hat: einen Aufschub für die Zahlung einer Schuld gewähren: jmdm. den Kredit, die Schulden, die Zinsen stunden; er hat ihm die Miete [einen Monat] gestundet. * * * stụn|den 〈V. tr.; hat〉 …   Universal-Lexikon

  • Ziel — Schluss; Finitum; Abschluss; Zweck; Ergebnis (von); Ende; Zweck; Vorsatz; Absicht; Zielsetzung; Zielvorstellung; …   Universal-Lexikon

  • Zahlungsziel — Moratorium; Stundung; Zahlungsfrist; Aufschub * * * Zah|lungs|ziel 〈n. 11〉 vereinbarter Zeitpunkt für die Bezahlung einer Schuld * * * Zah|lungs|ziel, das (Kaufmannsspr.): Zahlungsfrist: Z. 1 Monat (zahlbar einen Monat nach Lieferung,… …   Universal-Lexikon

  • Zahlungsziel — Das Zahlungsziel ist eine vom allgemeinen Kaufvertragsrecht abweichende Zahlungsbedingung, durch die der Lieferant seinem Abnehmer beim Abschluss eines Kaufvertrages eine bestimmte Frist für die Bezahlung einräumt. (Zeitspanne zwischen Lieferung… …   Deutsch Wikipedia

  • Atermoiement — (franz., spr. mŭamāng), Verlängerung der Zahlungsfrist, daher atermoyieren, die Zahlungsfrist verlängern; sich atermoyieren, mit seinem Gläubiger eine Zahlungsfrist verabreden …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bar [2] — Bar, in kursierendem Geld (Papieren oder Münzen), z. B. bare Auslagen, Bargeld etc. im Gegensatze zu andern Vermögensgegenständen; im engern Sinn auch klingende Münze im Gegensatze zu Papiergeld und Banknoten. Im Handel (franz. comptant, ital.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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