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1 законодательство в области жилищного строительства
законодательство в области жилищного строительства
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[ http://www.eionet.europa.eu/gemet/alphabetic?langcode=en]EN
housing legislation
A binding rule or body of rules prescribed by a government to regulate the buying, selling, leasing, construction or maintenance of dwelling places. (Source: BLD)
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Русско-немецкий словарь нормативно-технической терминологии > законодательство в области жилищного строительства
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2 временный жилец
adj1) gener. Quartiergast2) law. Untermieter, Wohnraumbenutzer auf bestimmte Zeit, zeitweiliger Mieter (Person, die zeitweilig oder ständig in einer Wohnung wohnt, an der einer anderen Person Wohnrecht zusteht) -
3 жилищное право
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4 право жительства
1. adj1) gener. Habitation2) law. Wohnrecht
2. n1) gener. Aufinhaltsrecht2) law. Aufenthaltsrecht -
5 право пользования жилым помещением
Универсальный русско-немецкий словарь > право пользования жилым помещением
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6 право пользования жилым помещением на основании договора личного найма
Универсальный русско-немецкий словарь > право пользования жилым помещением на основании договора личного найма
См. также в других словарях:
Wohnrecht — Wohnrecht, so v.w. Heimathsrecht … Pierer's Universal-Lexikon
Wohnrecht — Als Wohnrecht bezeichnet man die Befugnis, ein Gebäude oder Teile eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 3 Schweiz 4 Quellen … Deutsch Wikipedia
Wohnrecht — Wohn|recht, das: Anrecht darauf, in einer bestimmten Wohnung, einem bestimmten Haus zu wohnen. * * * Wohn|recht, das <o. Pl.>: Anrecht darauf, in einer bestimmten Wohnung, einem bestimmten Haus zu wohnen … Universal-Lexikon
Wohnrecht — Form der ⇡ beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Anders: ⇡ Dauerwohnrecht, ⇡ Wohnungseigentum … Lexikon der Economics
Wohnrecht — Wohn|recht … Die deutsche Rechtschreibung
dingliches Wohnrecht — ⇡ beschränkte persönliche Dienstbarkeit … Lexikon der Economics
Teilzeit-Wohnrecht — dinglich oder obligatorisch ausgestaltetes, mindestens dreijähriges Recht, ein Wohngebäude jeweils für einen bestimmten Zeitraum eines Jahres zu Erholungs oder Wohnzwecken zu nutzen. Der Erwerber des T. W. wird durch die §§ 481–487 BGB geschützt … Lexikon der Economics
Altenteil — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Altenteiler — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Altenteilsrecht — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Ausgedinghaus — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia