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Wirtschaftsausschuss

См. также в других словарях:

  • Wirtschaftsausschuss — Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Gremium, in dem Arbeitnehmervertreter in Unternehmen zusammen mit dem Unternehmer über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens beraten und unterrichtet werden. Laut… …   Deutsch Wikipedia

  • Wirtschaftsausschuss — Wịrt|schafts|aus|schuss, der: ↑ Ausschuss (2), der wirtschaftliche Angelegenheiten berät. * * * Wirtschafts|ausschuss,   im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung ein vom Betriebsrat in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten gebildetes Organ …   Universal-Lexikon

  • Wirtschaftsausschuss — 1. Begriff: Einrichtung in Unternehmen mit mehr als 100 ständigen Arbeitnehmern zum Zwecke der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Unternehmer sowie der gegenseitigen Unterrichtung in ⇡ wirtschaftlichen Angelegenheiten (§§ 106 ff. BetrVG). 2 …   Lexikon der Economics

  • Wirtschaftsausschuss — Wịrt|schafts|aus|schuss …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Wirtschaftsausschuß — Wirtschaftsausschuss …   Deutsche Rechtschreibung Änderungen

  • Wirtschaftsausschuß — Wirtschaftsausschuss …   Wörterbuch Veränderungen in der deutschen Rechtschreibung

  • BetrVG — Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsverfassungsgesetz — Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsverfassungsrecht — Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Wirtschaftliche Angelegenheiten — ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Betriebsverfassungsrecht. Er beschreibt einen Themenbereich unternehmerischen Handelns, in dem es einzelne Beteiligungsrechte des Betriebsrats gibt. Die wirtschaftlichen Angelegenheiten sind in den… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsverfassung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern… …   Deutsch Wikipedia

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