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Wettbewerbsklausel

См. также в других словарях:

  • Wettbewerbsklausel — Konkurrenzklausel …   Universal-Lexikon

  • Wettbewerbsklausel — Konkurrenzklausel. I. Begriff:Vereinbarung, i.d.R. zwischen dem Unternehmer und seinen Angestellten (aber auch mit Gesellschaftern, Handelsvertretern, Geschäftsführern einer GmbH etc.), die den Unternehmer vor Wettbewerb nach Beendigung des… …   Lexikon der Economics

  • Konkurrenzklausel — ⇡ Wettbewerbsklausel …   Lexikon der Economics

  • Konkurrenzklausel — Wettbewerbsklausel * * * Kon|kur|rẹnz|klau|sel 〈f. 21〉 vertraglich gesichertes Wettbewerbsverbot * * * Konkurrẹnzklausel,   Wettbewerbsverbot. * * * Kon|kur|rẹnz|klau|sel, die <o. Pl.> (Wirtsch., Rechtsspr.): vertraglich vereinbartes… …   Universal-Lexikon

  • Wettbewerbsverbot — Konkurrenzverbot. I. Begriff:Ein gesetzliches Verbot für bestimmte Personen, das gewisse in Wettbewerb mit dem Unternehmer etc. tretende Tätigkeiten u.Ä. untersagt. Das W. gilt für den ⇡ Handlungsgehilfen (§ 60 HGB), die persönlich haftenden… …   Lexikon der Economics

  • Abdingbarkeit — Möglichkeit einzelvertraglicher Abweichungen von gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen. (⇡ Günstigkeitsprinzip, ⇡ Wettbewerbsklausel, ⇡ Tarifvertrag). Gegensatz: Unabdingbarkeit …   Lexikon der Economics

  • Abwehranspruch — 1. Schutz gegen objektiv widerrechtliche Eingriffe in geschützte Rechtsgüter nach den Grundsätzen von § 1004 BGB. A. besteht in einer Unterlassungsklage, auch dann, wenn den Verletzer kein Verschulden trifft. 2. Bei ⇡ unbefugtem Firmengebrauch (§ …   Lexikon der Economics

  • Ehrenwort — im Rechtsverkehr kein Ersatz für die vom Gesetz geforderte Form; so ausdrücklich in § 74a II HGB für die ⇡ Wettbewerbsklausel. Verpflichtungen unter E. sind meist wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig (§ 138 BGB) …   Lexikon der Economics

  • Handelsvertreter — früher: (Handlungs )Agent. I. Begriff:H. ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (⇡ Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (⇡… …   Lexikon der Economics

  • Handlungsgehilfe — I. Begriff:Im Sprachgebrauch häufig ⇡ kaufmännischer Angestellter, der in einem ⇡ Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt beschäftigte Angestellte (§§ 59 ff. HGB). II. Vertrag:⇡ Arbeitsvertrag, dem die Mindestvorschriften …   Lexikon der Economics

  • Veräußerung — I. Allgemein:Unmittelbar rechtsändernde rechtsgeschäftliche Übertragung von Gegenständen, im Gegensatz zu dem nur eine Verpflichtung zur V. begründenden schuldrechtlichen Geschäft, z.B. dem Kaufvertrag (⇡ Abstraktionsprinzip): (1) Sachen werden… …   Lexikon der Economics

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