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Vermögensteuergesetz

См. также в других словарях:

  • Vermögensteuergesetz — Die Vermögensteuer ist im deutschen Steuerrecht eine Substanzsteuer, die vom Wert des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person) berechnet wird, das zu einem bestimmten Stichtag… …   Deutsch Wikipedia

  • Vermögensteuer — 1. Begriff: Eine Steuer auf das an einem bestimmten Stichtag vorhandene Vermögen des Steuerpflichtigen. 2. Rechtsgrundlage und Rechtslage: Das Vermögensteuergesetz (VStG; vom 14.11.1990, zuletzt geändert am 24.3.1998) ist in der Bundesrepublik… …   Lexikon der Economics

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Varlık Vergisi — Als Varlık Vergisi wurde in der Türkei eine Vermögensteuer bezeichnet, welche von der Regierung Şükrü Saracoğlus zwischen den Jahren 1942[1] und 1944[2] erhoben wurde. Diese Steuer diente offiziell zur eventuellen Kriegsfinanzierung bei möglicher …   Deutsch Wikipedia

  • Vermögensteuer (Deutschland) — Die Vermögensteuer ist im deutschen Steuerrecht eine Substanzsteuer, die vom Wert des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person) berechnet wird, das zu einem bestimmten Stichtag… …   Deutsch Wikipedia

  • Bedarfswert — Die Bezeichnung Bedarfswert beruht auf dem damals geltenden § 138 Abs. 5 Bewertungsgesetz (heute: nach Änderungen vom 8. Dezember 2010 nunmehr als § 151, Abs. 1, BewG seit Inkrafttreten der neuen Revision am 14. Dezember 2010), nach dem die… …   Deutsch Wikipedia

  • VStG — steht für: Vermögensteuergesetz, das deutsche Bundesgesetz über die Vermögensteuer Verrechnungssteuergesetz, das deutsche Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer Verwaltungsstrafgesetz 1991, ein österreichisches Bundesgesetz, das das… …   Deutsch Wikipedia

  • Vermögensteuer — Ver|mö|gen|steu|er 〈f. 21〉 Steuer, die auf das Vermögen erhoben wird; oV Vermögenssteuer * * * Ver|mö|gens|steu|er, (Steuerw.:) Ver|mö|gen|steu|er, die: Steuer, die nach jmds. ↑ Vermögen (2) bemessen wird u. bei der das Vermögen Gegenstand der… …   Universal-Lexikon

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