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Vermögensanfall

См. также в других словарях:

  • Beschränkte Steuerpflicht — Das Begriffspaar unbeschränkte bzw. beschränkte Steuerpflicht bezeichnet den Umfang, in dem Einkommen oder Vermögen einer Person besteuert werden. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist z. B. eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz im… …   Deutsch Wikipedia

  • Unbeschränkte Steuerpflicht — Das Begriffspaar unbeschränkte bzw. beschränkte Steuerpflicht bezeichnet den Umfang, in dem Einkommen oder Vermögen einer Person besteuert werden. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist z. B. eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz im… …   Deutsch Wikipedia

  • Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht — Das Begriffspaar unbeschränkte bzw. beschränkte Steuerpflicht bezeichnet den Umfang, in dem Einkommen oder Vermögen einer Person besteuert werden. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist beispielsweise eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz …   Deutsch Wikipedia

  • Heimfall — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Heimfall bezeichnet den – rechtsgeschäftlichen oder kraft Gesetzes eintretenden – Übergang eines Rechtes auf den… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbschaftsteuer in Deutschland — Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen, Schenkungsteuer eine Steuer bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden. Die Erbschaft und Schenkungsteuer werden in Deutschland aufgrund des Erbschaftsteuer und… …   Deutsch Wikipedia

  • beschränkte Steuerpflicht — I. Allgemein:Steuerpflicht von ⇡ natürlichen Personen, die weder ⇡ Wohnsitz noch ⇡ gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die auch keinen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 III EStG (⇡ unbeschränkte… …   Lexikon der Economics

  • Erbschaftsteuer — Schenkungsteuer. I. Grundsätzliches:⇡ Erbschaftsbesteuerung. II. Rechtsgrundlagen:Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) i.d.F. vom 27.2.1997 (BGBl I 378) m.spät.Änd., Erbschaftsteuer Durchführungsverordnung (ErbStDV) vom 8.9.1998… …   Lexikon der Economics

  • Schenkung — I. Begriff:Unentgeltliche vertragliche Vermögenszuwendung (§§ 516–534 BGB). Zu unterscheiden: 1. Die sog. Handschenkung, die sofort (z.B. durch Übereignung der verschenkten Sache) erfüllt wird, ist formfrei. 2. Wird eine (künftige) Leistung… …   Lexikon der Economics

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