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1 поворот к худшему
nlaw. Verböserung (ÔÐÃ) -
2 изменение первоначального решения налогового органа в ущерб лицу, опротестовавшему его
ncapit. VerböserungУниверсальный русско-немецкий словарь > изменение первоначального решения налогового органа в ущерб лицу, опротестовавшему его
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3 изменение судебного решения в неблагоприятном для подсудимого направлении
nlaw. VerböserungУниверсальный русско-немецкий словарь > изменение судебного решения в неблагоприятном для подсудимого направлении
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4 изменение судебного решения в неблагоприятном для стороны направлении
nlaw. VerböserungУниверсальный русско-немецкий словарь > изменение судебного решения в неблагоприятном для стороны направлении
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5 поворот к худшему
nlaw. Verböserung (ÔÐÃ)
См. также в других словарях:
Verböserung — Reformatio in Peius (orthografisch ebenfalls zulässig: reformatio in peius, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) bedeutet, dass der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde… … Deutsch Wikipedia
Verböserung — Ver|bö|se|rung 〈f. 20〉 1. das Verbösern, das Verschlechtern 2. 〈Rechtsw.〉 Verschlechterung einer (gerichtl., steuerl.) Entscheidung zuungunsten desjenigen, der gegen diese vorgeht ● der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann zu einer Verböserung … Universal-Lexikon
Verböserung — Begriff des Steuerrechts. V. bedeutet, dass ein ⇡ Verwaltungsakt auch zum Nachteil dessen geändert werden kann, der den ⇡ Einspruch eingelegt hat (⇡ reformatio in peius). Die V. ist nur im Verfahren über den Einspruch zulässig (§ 367 II AO; sog.… … Lexikon der Economics
Gesamtaufrollung — ⇡ Verböserung … Lexikon der Economics
Reformatio in peius — (orthografisch ebenfalls zulässig: reformatio in peius, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) bedeutet, dass der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde auf einen Widerspruch … Deutsch Wikipedia
Verböserungsverbot — Reformatio in Peius (orthografisch ebenfalls zulässig: reformatio in peius, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) bedeutet, dass der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde… … Deutsch Wikipedia
Verschlechterungsverbot — Reformatio in Peius (orthografisch ebenfalls zulässig: reformatio in peius, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) bedeutet, dass der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde… … Deutsch Wikipedia
reformatio in peius — (orthografisch auch Kleinschreibung zulässig, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) ist ein juristischer Begriff. Er bedeutet, dass der Verwaltungsakt einer… … Deutsch Wikipedia
Abhilfebehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… … Deutsch Wikipedia
Ausgangsbehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… … Deutsch Wikipedia
Einspruchsverfahren — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… … Deutsch Wikipedia