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1 Veräußerer
Veräußerer m 1. GEN seller; 2. GRUND vendor; 3. RECHT assignee, transferor, grantor* * *m 1. < Geschäft> seller; 2. < Grund> vendor; 3. < Recht> assignee, transferor, grantor* * *Veräußerer
seller, disposer, alienor, alienator. -
2 Veräußerer
Veräußerer m -s, = юр. отчужда́тельVeräußerer m субъе́кт, осуществля́ющий отчужде́ние -
3 Veräußerer
Veräußerer m seller, disposing party -
4 Veräußerer
m -s, = юр. -
5 Veräußerer
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6 Veräußerer
mотчуждатель; субъект, осуществляющий отчуждениеDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Veräußerer
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7 Veräußerer
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8 Veräußerer
отчужда́тель -
9 Veräußerer
malienor -
10 die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Eigentum durch den Veräußerer und der Vorerwerbe prüfen
проверить правомерность приобретения собственности продавцом и правомерность предшествующих приобретенийDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Eigentum durch den Veräußerer und der Vorerwerbe prüfen
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11 die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Eigentums durch den Veräußerer und der Vorerwerbe prüfen
проверить правомерность приобретения собственности продавцом и предшествующих приобретенийDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Eigentums durch den Veräußerer und der Vorerwerbe prüfen
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12 prüfen
vt1) проверять2) испытывать•- die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Eigentum durch den Veräußerer und der Vorerwerbe prüfenDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > prüfen
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13 Rechtmäßigkeit
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Rechtmäßigkeit
См. также в других словарях:
Veräußerer — Ver|äu|ße|rer, der; s, (Rechtsspr.): jmd., der etw. veräußert. * * * Ver|äu|ße|rer, der (Rechtsspr.): jmd., der etw. veräußert … Universal-Lexikon
Veräußerung — I. Allgemein:Unmittelbar rechtsändernde rechtsgeschäftliche Übertragung von Gegenständen, im Gegensatz zu dem nur eine Verpflichtung zur V. begründenden schuldrechtlichen Geschäft, z.B. dem Kaufvertrag (⇡ Abstraktionsprinzip): (1) Sachen werden… … Lexikon der Economics
Brevi manu traditio — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsübertragung — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Geheißerwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Grunderwerbssteuer — Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage (Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen siehe Art.… … Deutsch Wikipedia
Grunderwerbsteuer (Deutschland) — Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5 % der Bemessungsgrundlage. Sie wird in der Bundesrepublik… … Deutsch Wikipedia
Gutglaubenserwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Gutgläubiger Erwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten — Der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten ist ein Erwerb von einem Nichtberechtigten bei einer Übereignung in Gutgläubigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Mobiliarsachenrecht (bewegliche Sachen) 1.2 Weitere Gutglaubenstatbestände … Deutsch Wikipedia
Traditio brevi manu — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia