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Umwandlungsbilanz

См. также в других словарях:

  • Umwandlungsbilanz — Sonderbilanz; die anlässlich von ⇡ Umwandlung im Sinn des Umwandlungsgesetzes (UmwG) aufzustellen sind. 1. Bilanzen des übertragenden Rechtsträgers (RT): a) Schlussbilanz: Ein bilanzierungspflichtiger RT, der bei der Umwandlung untergeht, hat… …   Lexikon der Economics

  • Bilanz — I. Kennzeichnung:Im Grundsatz der Abschluss des Rechnungswesens einer Unternehmung für einen bestimmten Zeitpunkt (⇡ Bilanzstichtag) in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital. Das ⇡ Vermögen (Aktiva) zeigt die konkrete Verwendung… …   Lexikon der Economics

  • Alfredushaus — in Essen vor Juli 1910 Das Alfredushaus in Essen Altstadt war das Vereinshaus des 1870 gegründeten Christlichen Arbeitervereins. Der Verein hatte vielfältige Funktionen für seine Mitglieder, insbesondere diente er der Interessenvertretung… …   Deutsch Wikipedia

  • Bilanz — Bilanzaufstellung; Jahresabschluss; Ergebnis; Erfolg; Schlussrechnung; Abrechnung; Rechnung; Ausgleich * * * Bi|lanz [bi lants̮], die; , en: 1. (Wirtsch.) abschließende Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden …   Universal-Lexikon

  • Übernahmegewinn (-verlust) — 1. Begriff: Positiver (negativer) Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der (untergehenden) Anteile an einer umgewandelten Körperschaft und dem Wert der übernommenen Wirtschaftsgüter nach der ⇡ Umwandlungsbilanz. 2. Steuerliche Behandlung: ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Übertragungsbilanz — I. Internationale Wirtschaftsbeziehungen:⇡ Zahlungsbilanz. II. Handels /Steuerrecht:Sonderbilanz, die bei der Umwandlung zweier oder mehrerer Rechtsträger aufzustellen ist. Vgl. auch ⇡ Umwandlungsbilanz …   Lexikon der Economics

  • Vermögensaufstellung — Aufstellung über die innerhalb eines Gewerbebetriebs am Stichtag vorhandenen Besitz und Schuldposten unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Die Erfassung und Bewertung der Besitz und Schuldposten erfolgt nach dem… …   Lexikon der Economics

  • Verschmelzung — Fusion. I. Begriff:Übertragung des gesamten Vermögens eines Rechtsträgers auf einen anderen schon bestehenden oder neu gegründeten Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung. Dem Anteilseigner des übertragenden …   Lexikon der Economics

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