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1 Stimmeneinheit
etw. mit Stimmeneinheit beschließen — решить что-л. единогласно -
2 Stimmeneinheit! etw. mit Stimmeneinheit beschließen
сущ.общ. решить (что-л.) единогласноУниверсальный немецко-русский словарь > Stimmeneinheit! etw. mit Stimmeneinheit beschließen
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3 mit Stimmeneinheit entscheiden
нареч.фин. (über...) решать единогласноУниверсальный немецко-русский словарь > mit Stimmeneinheit entscheiden
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4 Stimmenabgabe
Stimmenabgabe f голосова́ние; Stimmeneinheit! etw. mit Stimmeneinheit beschließen реши́ть что-л. единогла́сно
См. также в других словарях:
Ungarn [2] — Ungarn (Gesch.). Daß jetzige U. wurde zur Römerzeit von den Pannoniern u. Daciern bewohnt, von denen jene in Nieder , diese in Ober U. saßen, zwischen ihnen die Jazygen. Beide Länder wurden seit der Zeit der ersten Kaiser von den Römern… … Pierer's Universal-Lexikon
Deutscher Bund — (Geogr. u. Stat.). Schon im ersten Pariser Frieden wurde die Vereinigung der nach Auflösung des Deutschen Reichs souverain gewordenen Staaten zu einem Staatenbunde beschlossen, ohne daß dadurch das Deutsche Reich wieder hergestellt, od. der durch … Pierer's Universal-Lexikon
Deutschland [2] — Deutschland (Antiquitäten). Die Bewohner der Germania magna (s. Deutschland, a. Geogr.), hatten in ältester Zeit keinen gemeinschaftlichen Namen, sie wurden weder unter dem fremden Namen Germanen (s.d.) befaßt (Anfangs nur am Niederrhein), noch… … Pierer's Universal-Lexikon
Aragonĭen — (Aragon), einst selbständiges span. Königreich, welches den ganzen nordöstlichen Teil der Halbinsel einnahm und die sogen. aragonischen Provinzen Aragon, Katalonien und Valencia nebst der Balearengruppe umfaßte; jetzt spanische Landschaft mit dem … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Plenissimārsenāt — Plenissimārsenāt, in Österreich Bezeichnung für einen aus 21 Mitgliedern bestehenden Senat des Obersten Gerichts und Kassationshofes. An sich sind die Senate des Obersten Gerichtshofes nur mit 7 Mitgliedern besetzt, in besondern Fällen, so bei… … Meyers Großes Konversations-Lexikon