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1 Selbstkontrahieren
Selbstkontrahieren n FIN, RECHT self-dealing (Vertragsrecht)* * *n <Finanz, Recht> Vertragsrecht self-dealing* * *Selbstkontrahieren
self-dealing, self-contraction, agent and patient -
2 Selbstkontrahieren
Selbstkontrahieren n self-dealing -
3 Selbstkontrahieren
Selbst·kon·tra·hie·rennt kein pl JUR self-contracting, self-dealing -
4 Selbstkontrahent
Selbstkontrahent
principal;
• Selbstkontrahieren self-dealing, self-contraction, agent and patient;
• freiwillige Selbstkontrolle (Jugendschutz) voluntary self-control;
• Selbstkontrolle der Presse press watch-dog group;
• sich einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle anschließen to join a voluntary self-control organization;
• Selbstkontrollinstitut der Funkwerbung network clearance bureau.
См. также в других словарях:
Selbstkontrahieren — Selbstkontrahieren, der Abschluss eines Rechtsgeschäfts, das jemand als Vertreter eines anderen entweder mit sich selbst im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten (Doppel oder Mehrfachvertretung) vornimmt (Insichgeschäft);… … Universal-Lexikon
Selbstkontrahieren — Selbstkontrahierung ist ein Begriff aus dem schweizerischen Privatrecht. Dabei schliesst ein Vertreter (Art. 32Vorlage:Art./Wartung/ch Suche ff. OR) einen Vertrag mit sich selbst. Das Bundesgericht hat in ständiger Rechtsprechung das… … Deutsch Wikipedia
Selbstkontrahieren — Vertragsschluss oder anderes Rechtsgeschäft eines Vertreters im Namen des Vertretenen mit sich selbst im eigenen Namen oder mit sich selbst als Vertreter eines Dritten. S. ist nach § 181 BGB unzulässig, soweit es nicht ausschließlich in der ⇡… … Lexikon der Economics
Insichgeschäft — Ein Insichgeschäft ist ein Begriff aus dem Recht Deutschlands. Es liegt vor, wenn jemand ein Rechtsgeschäft entweder im eigenen Namen (Selbstkontraktion) oder im Namen eines von ihm Vertretenen (Doppelvertretung) mit sich selbst als Vertreter… … Deutsch Wikipedia
Selbstkontrahierung — Ein Insichgeschäft (Selbstkontraktion) liegt vor, wenn jemand ein Rechtsgeschäft entweder im eigenen Namen oder im Namen eines von ihm Vertretenen mit sich selbst als Vertreter eines Dritten abschließt. Gemäß § 181 BGB sind derartige Geschäfte… … Deutsch Wikipedia
Selbstkontraktion — Ein Insichgeschäft (Selbstkontraktion) liegt vor, wenn jemand ein Rechtsgeschäft entweder im eigenen Namen oder im Namen eines von ihm Vertretenen mit sich selbst als Vertreter eines Dritten abschließt. Gemäß § 181 BGB sind derartige Geschäfte… … Deutsch Wikipedia
Insichgeschäft — Insichgeschäft, Recht: Selbstkontrahieren … Universal-Lexikon
Insichgeschäft — Geschäft, das jemand mit sich selbst als ⇡ Vertreter zweier verschiedener Personen oder im eigenen Namen und gleichzeitig als Vertreter des Geschäftspartners abschließt. Nur zulässig, wenn die beteiligten Vertragspartner dem Vertreter das ⇡… … Lexikon der Economics
Stellvertretung — I. Organisation:1. Begriff: Übernahme der Aufgaben eines Stelleninhabers durch einen anderen Handlungsträger zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung in den Fällen, in denen der Vertretene aus bestimmten Gründen nicht selbst handeln kann oder… … Lexikon der Economics