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Selbstkontrahieren

См. также в других словарях:

  • Selbstkontrahieren — Selbstkontrahieren,   der Abschluss eines Rechtsgeschäfts, das jemand als Vertreter eines anderen entweder mit sich selbst im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten (Doppel oder Mehrfachvertretung) vornimmt (Insichgeschäft);… …   Universal-Lexikon

  • Selbstkontrahieren — Selbstkontrahierung ist ein Begriff aus dem schweizerischen Privatrecht. Dabei schliesst ein Vertreter (Art. 32Vorlage:Art./Wartung/ch Suche ff. OR) einen Vertrag mit sich selbst. Das Bundesgericht hat in ständiger Rechtsprechung das… …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstkontrahieren — Vertragsschluss oder anderes Rechtsgeschäft eines Vertreters im Namen des Vertretenen mit sich selbst im eigenen Namen oder mit sich selbst als Vertreter eines Dritten. S. ist nach § 181 BGB unzulässig, soweit es nicht ausschließlich in der ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Insichgeschäft — Ein Insichgeschäft ist ein Begriff aus dem Recht Deutschlands. Es liegt vor, wenn jemand ein Rechtsgeschäft entweder im eigenen Namen (Selbstkontraktion) oder im Namen eines von ihm Vertretenen (Doppelvertretung) mit sich selbst als Vertreter… …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstkontrahierung — Ein Insichgeschäft (Selbstkontraktion) liegt vor, wenn jemand ein Rechtsgeschäft entweder im eigenen Namen oder im Namen eines von ihm Vertretenen mit sich selbst als Vertreter eines Dritten abschließt. Gemäß § 181 BGB sind derartige Geschäfte… …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstkontraktion — Ein Insichgeschäft (Selbstkontraktion) liegt vor, wenn jemand ein Rechtsgeschäft entweder im eigenen Namen oder im Namen eines von ihm Vertretenen mit sich selbst als Vertreter eines Dritten abschließt. Gemäß § 181 BGB sind derartige Geschäfte… …   Deutsch Wikipedia

  • Insichgeschäft — Insichgeschäft,   Recht: Selbstkontrahieren …   Universal-Lexikon

  • Insichgeschäft — Geschäft, das jemand mit sich selbst als ⇡ Vertreter zweier verschiedener Personen oder im eigenen Namen und gleichzeitig als Vertreter des Geschäftspartners abschließt. Nur zulässig, wenn die beteiligten Vertragspartner dem Vertreter das ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Stellvertretung — I. Organisation:1. Begriff: Übernahme der Aufgaben eines Stelleninhabers durch einen anderen Handlungsträger zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung in den Fällen, in denen der Vertretene aus bestimmten Gründen nicht selbst handeln kann oder… …   Lexikon der Economics

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