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1 coemptio
coēmptio, ōnis, f. (coëmo), I) das Zusammenkaufen, der Aufkauf, c. frumentaria, Cod. Theod. 14, 16, 3: c. curulium equorum, Symm. ep. 4, 6: c. Iudaicorum mancipiorum, Vulg. 2. Mach. 8, 11. – als Monopol, Boëth. cons. phil. 1. pros. 4. p. 9, 2 Obb. – II) insbes., der Zusammenkauf als Art der Eheschließung, u. zwar: a) eine der drei Formen der strengen römischen Ehe, bei deren Schließung die Frau in Gegenwart von fünf Zeugen u. eines libripens sich in die manus (s. d.) des Mannes gleichsam verkaufte, die Kaufehe, s. Gaius inst. 1, 113. Boëth. in Cic. top. 3, 14. p. 299, 8 sqq. Cic. de or. 1, 237. Cic. Flacc. 84; Mur. 27. – b) eine auf Treu und Glauben mit einem Manne, gew. mit einem kinderlosen Greise, auf Zeit eingegangene Ehe, um sich dadurch der lästigen Vormundschaft der Agnaten u. des Patronus zu entziehen u. selbständig gewisse Rechte ausüben zu können, die Scheinehe (c. fiduciaria gen. bei Gaius inst. 1, 115a), Gaius inst. 1, 114 sq.; 1, 137a; 1, 195a. Cic. Mur. 27. Vgl. Leonhard in Pauly-Wissowa Realenz. IV, 198 f.
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2 coemptio
coēmptio, ōnis, f. (coëmo), I) das Zusammenkaufen, der Aufkauf, c. frumentaria, Cod. Theod. 14, 16, 3: c. curulium equorum, Symm. ep. 4, 6: c. Iudaicorum mancipiorum, Vulg. 2. Mach. 8, 11. – als Monopol, Boëth. cons. phil. 1. pros. 4. p. 9, 2 Obb. – II) insbes., der Zusammenkauf als Art der Eheschließung, u. zwar: a) eine der drei Formen der strengen römischen Ehe, bei deren Schließung die Frau in Gegenwart von fünf Zeugen u. eines libripens sich in die manus (s. d.) des Mannes gleichsam verkaufte, die Kaufehe, s. Gaius inst. 1, 113. Boëth. in Cic. top. 3, 14. p. 299, 8 sqq. Cic. de or. 1, 237. Cic. Flacc. 84; Mur. 27. – b) eine auf Treu und Glauben mit einem Manne, gew. mit einem kinderlosen Greise, auf Zeit eingegangene Ehe, um sich dadurch der lästigen Vormundschaft der Agnaten u. des Patronus zu entziehen u. selbständig gewisse Rechte ausüben zu können, die Scheinehe (c. fiduciaria gen. bei Gaius inst. 1, 115a), Gaius inst. 1, 114 sq.; 1, 137a; 1, 195a. Cic. Mur. 27. Vgl. Leonhard in Pauly-Wissowa Realenz. IV, 198 f.Ausführliches Lateinisch-deutsches Handwörterbuch > coemptio
См. также в других словарях:
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Scheinehe — Schein|ehe … Die deutsche Rechtschreibung
Green Card - Scheinehe mit Hindernissen — Filmdaten Deutscher Titel: Green Card – Schein Ehe mit Hindernissen Originaltitel: Green Card Produktionsland: USA / Australien / Frankreich Erscheinungsjahr: 1990 Länge: 102 Minuten Originalsprache … Deutsch Wikipedia
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Schutzehe — Als Scheinehe wird oft eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) ist, sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte davon… … Deutsch Wikipedia
Zweckehe — Als Scheinehe wird oft eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) ist, sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte davon… … Deutsch Wikipedia
Zweckehen — Als Scheinehe wird oft eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) ist, sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte davon… … Deutsch Wikipedia
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