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Sachmängelhaftung

См. также в других словарях:

  • Sachmangelhaftung — Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es …   Deutsch Wikipedia

  • Sachmängelhaftung — Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es …   Deutsch Wikipedia

  • Sachmängelhaftung — Sạch|män|gel|haf|tung, die (Rechtsspr.): Haftung für Sachmängel …   Universal-Lexikon

  • Sachmängelhaftung — I. Kaufvertrag(§§ 434, 437–445 BGB): 1. Begriff: Sonderregeln, die nach ⇡ Gefahrübergang die allgemeinen Vorschriften über ⇡ Leistungsstörungen modifizieren und die ⇡ Anfechtung wegen Irrtums ausschließen. Sie gelten neben den Rechten aus einer ⇡ …   Lexikon der Economics

  • Sachmängelhaftung — Sạch|män|gel|haf|tung, die; …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Sachmangel — ⇡ Sachmängelhaftung …   Lexikon der Economics

  • Verschweigen eines Mangels — ⇡ Sachmängelhaftung …   Lexikon der Economics

  • Gewährleistungsbürgschaft — Eine Gewährleistungsbürgschaft oder Gewährleistungsgarantie (engl. warranty bond) stellt sicher, dass ein Bürge/Garant für die Kosten der Beseitigung von innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln einsteht, falls der… …   Deutsch Wikipedia

  • Mangel der Sache — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel 2.1.1 …   Deutsch Wikipedia

  • Mietmangel — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel 2.1.1 …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsmangel — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel 2.1.1 …   Deutsch Wikipedia

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