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Rechtsmängelhaftung

См. также в других словарях:

  • Rechtsmängelhaftung — Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsmängelhaftung — 1. Begriff: Sonderregeln für den ⇡ Kaufvertrag, die nach ⇡ Gefahrübergang die allgemeinen Vorschriften über ⇡ Leistungsstörungen modifizieren und die ⇡ Anfechtung wegen Irrtums ausschließen. Sie gelten neben Rechten aus einer ⇡ Garantie. Bei der… …   Lexikon der Economics

  • Maximilian Haedicke — (* 1967) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Seit April 2005 ist er Lehrstuhlinhaber am Institut für Wirtschaftsrecht, Arbeits und Sozialrecht, Abteilung IV: Recht des Geistigen Eigentums an der Universität Freiburg. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Ernst Rabel — (* 28. Januar 1874 in Wien; † 7. September 1955 in Zürich) war Rechtsgelehrter. Er wird als der Begründer der Rechtsvergleichung in Deutschland angesehen. Rabel war daneben auch ein bedeutender Rechtshistoriker, vor allem zum römischen Recht. So… …   Deutsch Wikipedia

  • Frostathing — Das Frostathingslov ist ein altes Gesetz, welches nach eigener Aussage im ersten Kapitel der Einleitung König Håkon Håkonsson (1217 1262) für den Rechtsbezirk des Frostathings in Norwegen erlassen haben soll. Inhaltsverzeichnis 1 Frostathing 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Frostathingslov — Das Frostathingslov ist ein altes Gesetz, welches nach eigener Aussage im ersten Kapitel der Einleitung König Håkon Håkonsson (1217–1262) für den Rechtsbezirk des Frostathings in Norwegen erlassen haben soll. Inhaltsverzeichnis 1 Frostathing 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Haftungsausschluss — vertragliche Abmachung, die eine nach dem Gesetz begründete ⇡ Haftung (z.B. Sachmängelhaftung, Rechtsmängelhaftung, Schadensersatzpflicht) ausschließt. H. ist zulässig, soweit ⇡ Vertragsfreiheit reicht. Haftung für ⇡ Vorsatz kann nicht… …   Lexikon der Economics

  • Kaufvertrag — I. Charakterisierung:1. Begriff: ⇡ Gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Käufer zur Zahlung des in Geld bestehenden ⇡ Kaufpreises (sonst Tausch), ggf. zur ⇡ Abnahme der Sache, der Verkäufer zur ⇡ Übereignung und ⇡ Übergabe einer Sache oder… …   Lexikon der Economics

  • Mängel — I. Bürgerliches Recht:⇡ Rechtsmängelhaftung, ⇡ Sachmängelhaftung. II. Steuerrecht:M. in der Buchführung können steuerrechtlich u.a. zur vollständigen oder teilweisen Schätzung des Gewinns führen, v.a. wenn die Angaben und Aufzeichnungen… …   Lexikon der Economics

  • Mängelhaftung — Synonym für Mängelgewährleistung. Haftung des Verkäufers etc. für ⇡ Mängel eines Gegenstandes. Vgl. auch ⇡ Gewährleistung, ⇡ Sachmängelhaftung, ⇡ Rechtsmängelhaftung und bei den einzelnen Rechtsverhältnissen …   Lexikon der Economics

  • Schlechtleistung — Schlechterfüllung. 1. Begriff: Fall der ⇡ Leistungsstörungen und ⇡ Pflichtverletzung, bei dem der Schuldner die fällige Leistung nicht wie geschuldet erbringt (z.B. unsachgemäße Unternehmensberatung, unzureichende Verpackung führt zur… …   Lexikon der Economics

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