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1 Rammgewerbe
(Einrammen von Pfählen im Wasserbau); wird als Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann, in der Anlage B der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Rammgewerbe
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2 Bau- und Ausbaugewerbe
diese Gruppe der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, umfasst nach der Handwerksordnung folgende Gewerbe: Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Feuerungs- und Schornsteinbauer, Backofenbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Brunnenbauer, Steinmetzen und Steinbildhauer, Stuckateure, Maler und Lackierer, Kachelofen- und Luftheizungsbauer, Schornsteinfeger u. a. Handwerksähnlich können nach der Handwerksordnung, zusammengefasst in der Gruppe Bau- und Ausbaugewerbe, folgende Gewerbe betrieben werden: Gerüstbauer, Bodenleger, Aphaltierer, Fuger, Holz- und Bautenschutzgewerbe, Rammgewerbe, Betonbohrer und -schneider u. a. Diese Gewerbe sind keine anerkannten Handwerksberufe.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bau- und Ausbaugewerbe
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Rammgewerbe — (Einrammen von Pfählen im Wasserbau); wird als Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann, in der Anlage B der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau und Ausbaugewerbe geführt … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
Großer Befähigungsnachweis — Dieser Artikel oder Abschnitt besteht hauptsächlich aus Listen, an deren Stelle besser Fließtext stehen sollte. Unter dem Großen Befähigungsnachweis versteht man die gesetzliche Regelung in Deutschland, Österreich (bis 1999) und Luxemburg, die es … Deutsch Wikipedia
Meisterpflicht — Dieser Artikel oder Abschnitt besteht hauptsächlich aus Listen, an deren Stelle besser Fließtext stehen sollte. Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer … Deutsch Wikipedia
Bau- und Ausbaugewerbe — diese Gruppe der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, umfasst nach der Handwerksordnung folgende Gewerbe: Maurer, Beton und Stahlbetonbauer, Feuerungs und Schornsteinbauer, Backofenbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme ,… … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens