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1 заявление протеста
Protesterhebung, ProtesterklärungРусско-немецкий финансово-экономическому словарь > заявление протеста
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2 опротестование
Protesterhebung f, Protesterklärung f, Beanstandung fНемецко-русский и русско-немецкий словарь деловой и банковской лексики > опротестование
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3 опротестование
n1) gener. die Erhebung eines Protestes2) law. Anfechtung (íàïð. eines Urteils) durch Protest, Einlegung von Protest, Einspruch, Einspruchserhebung, Erhebung eines Protestes, Erhebung von Protest, Protest, Protestation, Protesteinlegung, Rechtsmitteleinlegung (durch den Staatsanwalt)3) econ. Anfechtung, Protesterhebung (в вексельном обращении), Protesterklärung (в вексельном обращении)4) offic. Beanstandung5) busin. Protesterhebung (векселя), Protesterklärung (векселя)6) Austrian. Anstand -
4 авизо
ави́зо< неизм>* * *n1) gener. Einnahmenachweisung2) navy. Melder, Meldeschiff3) eng. Buchungsanzeige4) law. Avis (Benachrichtigung des Inhabers an seine vorhergehenden Indossanten bzw. Aussteller über die Protesterhebung), Avis (schriftliche Ankündigung über Versand od. Ankunft), Versandanzeige5) econ. Avis (ï), Bankavis, Benachrichtigungsschreiben, Anzeige6) fin. Abmeldung7) busin. Avis (n), Trattenavis8) f.trade. Avis, Aviso, Meldung, Anzeigebrief9) shipb. Aufklärer, Aufklärungschiff, Aufklärungsfahrzeug, Depeschenboot, Meldeboot, Meldefahrzeug, Warner -
5 заявление протеста
n1) gener. Protesterklärung2) law. Protestanzeige, Protestereinlegung, Protestererklärung, Protestnote3) f.trade. Protesterhebung -
6 принесение протеста
n1) law. Einlegung des Protestes, Einspruchserhebung, Erhebung eines Protestes, Protest, Protestation, Protesteinlegung, Protesterhebung2) patents. Protesterklärung -
7 протест из-за неплатежа
nf.trade. Protesterhebung gegen NichtbezahlungУниверсальный русско-немецкий словарь > протест из-за неплатежа
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8 принесение протеста
Einspruchserhebung, Einlegung des Protestes, Protestation, Protesteinlegung, Protesterhebung
См. также в других словарях:
Protesterhebung bei der Post — bei Postprotestaufträgen im Fall der Nichtzahlung des Wechselbetrages durch Postbedienstete nach den Bestimmungen des Wechselgesetzes vorzunehmender Protest (⇡ Wechselprotest). Wechsel mit Protesturkunde wird dem Auftraggeber übersandt. Ist… … Lexikon der Economics
Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Postauftrag — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Vorausverfügungen 3 Einzelnachweise Deutschland Seit dem 15. O … Deutsch Wikipedia
Postprotestauftrag — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Vorausverfügungen 3 Einzelnachweise // Deutschla … Deutsch Wikipedia
Deutsche Post (DDR) — Dienstflagge der Deutschen Post (1955 April 1973) … Deutsch Wikipedia
Deutsche Post der DDR — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung … Deutsch Wikipedia
Wechselprotest — Der Wechselprotest ist ein Dokument, mit dem von einem Notar oder Gerichtsvollzieher beurkundet wird, dass der betreffende Wechsel zum Fälligkeitszeitpunkt erfolglos zur Annahme oder zur Zahlung am Zahlungsort vorgelegt wurde. Der Wechselprotest… … Deutsch Wikipedia
Blankowechsel — (auch bloß Blankett), im kaufmännischen Verkehr unausgefertigte, gedruckte oder sonst mechanisch vervielfältigte Wechselformulare, die gewöhnlich nur die Unterschrift des Ausstellers oder den bloßen Akzeptvermerk tragen. Der Nehmer des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachsendung — von Postsachen und Telegrammen, die Beförderung der wegen Veränderung des Aufenthalts oder Wohnorts des Empfängers nicht bestellbaren Postsendungen und Telegramme nach dem bekannt gewordenen neuen Ort, im Gegensatz zu der nur im Telegrammverkehr… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Notifikation — (lat.), Benachrichtigung; im Völkerrecht die amtliche Mitteilung eines Staates an einen andern über Begründung, Aufhebung oder Änderung eines völkerrechtlichen Rechtsverhältnisses, z. B. einer Kriegserklärung an den Feind oder einer Blockade an… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Präjudīz — (lat. praejudicium. Präjudikat, »vorausgegangenes Urteil«), ein früherer Rechtsspruch, eine frühere Verfahrungsweise, auf die man in einem spätern Fall zurückkommt; namentlich sind die Präjudize des Reichsgerichts als Haupterkenntnisquelle des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon