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1 Präjudizialität
Präjudizialität f prejudicial effect
См. также в других словарях:
Präjudiz — Präzedenzfall; Musterfall * * * Prä|ju|diz 〈n. 11〉 1. Vorentscheidung 2. für spätere Rechtsfälle maßgebende richterliche Entscheidung [<lat. praeiudicium „Vorentscheidung“; zu iudicare „urteilen“] * * * Prä|ju|diz, das; es, e od. ien [lat.… … Universal-Lexikon
Normenkontrolle — Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Rechtsnormen daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Normenkontrollen werden von Gerichten vorgenommen und sind geschichtlich aus dem Richterlichen Prüfungsrecht… … Deutsch Wikipedia
Rechtskräftig — Der Begriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss oder einer (verwaltungs )behördlichen Entscheidung (zum Beispiel einem Bescheid) ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen… … Deutsch Wikipedia
Rechtskraft (Deutschland) — Der Begriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten. Die Wirkung der Rechtskraft lässt sich mit dem römischen… … Deutsch Wikipedia