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Parteieid

См. также в других словарях:

  • Eid — Gelöbnis; Ehrenwort; Verpflichtung; Erklärung; Schwur; Gelübde; Bekräftigung; Bund * * * Eid [ai̮t], der; [e]s, e: in feierlicher Form [vor Gericht] abgegebene Versicherung, dass eine Aussage der Wahrheit entspricht oder ein Versprechen gehalten… …   Universal-Lexikon

  • Eid [1] — Eid (Eidschwur, Juramentum, Jusjurandum), die feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung Gottes. Die Bedeutung einer derartigen Beteurung gehört zunächst dem Gebiete der Moral und dem der Religion an. Die Verpflichtung des Schwörenden zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Meineid — (vom mittelhochd. »mein«, d. h. falsch, Falscheid, lat. Perjurium), eine falsche Aussage oder Versicherung, zu der man die Anrufung Gottes mißbraucht. Das kanonische Recht und das ältere deutsche Recht, namentlich die sogen. Carolina, die (Art.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beweis — Beweis, die Darlegung der Wahrheit oder Unwahrheit einer Sache durch Gründe; in der Logik die Ableitung eines Satzes aus unbezweifelten Voraussetzungen. Die B. bestehen aus Schlüssen, welche auf Beweisgründen (argumenta) ruhen, deren wichtigster… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Eid — Eid, Eidschwur (lat. jusjurandum, sacramentum), die feierliche Beteuerung einer Aussage durch Anrufung Gottes als Zeugen der Wahrheit. Die zu bestärkende Erklärung kann sein entweder das Versprechen, etwas zu tun oder lassen zu wollen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reinigungseid — Rei|ni|gungs|eid 〈m. 1〉 Eid zum Bezeugen der Schuldlosigkeit * * * Reinigungs|eid,   lateinisch Purgatio, im gemeinen deutschen Recht der Parteieid des Angeklagten, mit dem er schwor, ein Verbrechen nicht begangen zu haben. Der Reinigungseid war… …   Universal-Lexikon

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