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1 Parlamentär
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Parlamentär — (franz. parlementaire), Personen, die den offiziellen Verkehr zwischen kriegführenden Heeren oder Teilen desselben zu vermitteln haben, die als bevollmächtigte Abgesandte des einen Heeres bei dem andern erscheinen, um Unterhandlungen zu führen,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Parlamentär — Deutsche Parlamentäre nach der Schlacht um Breslau (1945) Ein Parlamentär ist ein Unterhändler zwischen Krieg führenden Parteien. Der Status eines Parlamentärs ist unter anderem in der Haager Landkriegsordnung geregelt. Danach genießt der… … Deutsch Wikipedia
Ergeben, sich — Ergeben, sich, gegen die Übermacht des Feindes den Widerstand aufgeben, die Waffen niederlegen (Gewehrstrecken). Als Zeichen der Ergebung oder der Aufgabe des Kampfes hielten die Römer die Spieße in die Höhe, später kehrte man die Gewehre. Jetzt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Krieg — Krieg, die Anwendung der Gewalt von Staaten und Parteien, um gewisse Zwecke zu erzwingen, die durch friedliche Mittel unerreichbar waren. In früherer Zeit war gegen den Feind alles erlaubt, namentlich führten die Römer wahre Vernichtungskriege;… … Herders Conversations-Lexikon
Amalfi (1908) — Die Amalfi Übersicht Typ Panzerkreuzer … Deutsch Wikipedia
Parlamentär — Bevollmächtigter; Emissär; Delegat; Ordonnanz; Bote; Delegierter; Abgesandter; Kurier; Beauftragter * * * Par|la|men|tär 〈m. 1; veraltet〉 Unterhändler (zwi … Universal-Lexikon
Trompeterprivilegien — Trompeterprivilegi|en, die in der 1548 von Kaiser Karl V. unterzeichneten Reichspolizeiordnung erstmals festgeschriebenen Vorrechte der Trompeter (später auch der Pauker). Die Trompete durfte ausschließlich von entsprechend ausgebildeten, in… … Universal-Lexikon