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Ordnungsvorschriften

См. также в других словарях:

  • BörsG — Das deutsche Börsengesetz (BörsG) ist ein Gesetz zur Regelung des geschäftlichen Verkehrs an der Börse. Das Börsengesetz gilt nur für die Börsen, die als nicht rechtsfähige, öffentlich rechtliche Anstalten eingerichtet wurden, und sowohl für… …   Deutsch Wikipedia

  • Börsengesetz (Deutschland) — Das deutsche Börsengesetz (BörsG) ist ein Gesetz zur Regelung des geschäftlichen Verkehrs an der Börse. Das Börsengesetz gilt nur für die Börsen, die als nicht rechtsfähige, öffentlich rechtliche Anstalten eingerichtet wurden, und sowohl für… …   Deutsch Wikipedia

  • Alldeutsche Bewegung — Der Alldeutsche Verband bestand von 1891 bis 1939 und war der personell – nicht aber finanziell – kleinste der im deutschen Kaiserreich bestehenden Agitationsverbände. Er wurde als einer der lautstärksten und einflussreichsten Verbände… …   Deutsch Wikipedia

  • Alldeutschen — Der Alldeutsche Verband bestand von 1891 bis 1939 und war der personell – nicht aber finanziell – kleinste der im deutschen Kaiserreich bestehenden Agitationsverbände. Er wurde als einer der lautstärksten und einflussreichsten Verbände… …   Deutsch Wikipedia

  • Alldeutscher Verband — Der Alldeutsche Verband bestand von 1891 bis 1939 und zählte zeitweise zu den größten und bekanntesten Agitationsverbänden [1] im deutschen Kaiserreich. Er wurde als eine der lautstärksten und einflussreichsten Organisationen des völkischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeiner Deutscher Verband — Der Alldeutsche Verband bestand von 1891 bis 1939 und war der personell – nicht aber finanziell – kleinste der im deutschen Kaiserreich bestehenden Agitationsverbände. Er wurde als einer der lautstärksten und einflussreichsten Verbände… …   Deutsch Wikipedia

  • Dezentrale Aktenführung — Eine dezentrale Aktenführung ist bei größeren Behörden unerlässlich. Die Akten werden nach Organisationseinheiten geführt, die die aktenführende Stelle bildet. Entsprechend zahlreich sind die Aktenbestände. Jeder Aktenbestand enthält nur das bei… …   Deutsch Wikipedia

  • Lex imperfecta — In seltenen Ausnahmen knüpft die Gesetzgebung keine Rechtsfolge an den Tatbestand der Rechtsvorschrift. Sofern es sich hier nicht um redaktionelle Versehen des Gesetzgebers handelt, kommen Tatbestände ohne Rechtsfolge etwa bei Vorkehrung… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuchordnung — nennt man die Zusammenfassung der das Verfahren vor den Grundbuchämtern regelnden gesetzlichen Bestimmungen. In Deutschland gilt seit 1. Jan. 1900 die G. für das Deutsche Reich (Reichsgrundbuchordnung). Sie umfaßt 102 Paragraphen, die das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Presse [2] — Presse, der Inbegriff der durch den Druck veröffentlichten Geisteserzeugnisse, im engern Sinne diejenige geistige Produktion, die auf die öffentlichen Angelegenheiten Bezug hat. Über die periodische P. im besondern s. Zeitungen und Zeitschriften …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Claus Fasting — (* 29. Oktober 1746 in Bergen; † 25. Dezember 1791 in Bergen) war ein norwegischer Redakteur, Autor und Kritiker. Seine Eltern waren der Pfarrer Frederik Fasting (1718–1769) und dessen Frau Gerhardine („Gertke“) von Güllich (1716–1770). Er blieb… …   Deutsch Wikipedia

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