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Normativbestimmungen

См. также в других словарях:

  • Normativbestimmungen — Normativbestimmungen,   Bestimmungen, die durch eine Rechtsnorm aufgestellt sind oder die wie eine Rechtsnorm wirken; im Gesellschaftsrecht der gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalt von Satzungen juristischer Personen; im Arbeitsrecht… …   Universal-Lexikon

  • Normativbestimmungen — ⇡ Tarifvertrag …   Lexikon der Economics

  • Arbeiterfrage — Arbeiterfrage. Die A., die sogen. soziale Frage, hat zu ihrem Gegenstande die Lage der von Unternehmern namentlich in den großen Unternehmungen beschäftigten Lohnarbeiter in ökonomischer, moralischer, sozialer und politischer Hinsicht. Da der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hilfskassen [1] — Hilfskassen, vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhende und hauptsächlich auf Benutzung durch die Angehörigen der minderbemittelten Kreise, namentlich der Arbeiter, berechnete Anstalten, die gegen Entrichtung von Beiträgen ihren Mitgliedern… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Niederlande [2] — Niederlande (Gesch.). Das Land, welches jetzt N. heißt, wurde, so weit die Geschichte reicht, von Germanen bewohnt; wann u. wie aber diese dahin kamen, ist nicht genau zu berichten, wahrscheinlich geschah ihre Einwanderung mit Vertreibung der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hilfskassen — im weitern Sinne sind solche für weniger bemittelte Stände, insbes. für Arbeiter, berechnete Anstalten, die vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhen, mehr oder weniger nach den Grundsätzen des Versicherungswesens eingerichtet sind und auf Grund von …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Krankenkassen — Krankenkassen, Einrichtungen, die den Zweck haben, ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen Unterstützung zu gewähren. Insbesondere versteht man darunter die auf Gegenseitigkeit beruhenden Kassen, deren Kosten ganz oder vorwiegend durch Beiträge der …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Landeskultur-Rentenbanken — (Landeskultur Rentenkassen), öffentliche Kreditinstitute zu dem Zweck, um Landwirten für Maßregeln der Landeskultur, insbes. für Bodenmeliorationen (Ent und Bewässerungsanlagen, Wasserlaufsberichtigungen, Deichanlagen, Urbarmachungen, Wiesen und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lehrling — und Lehrlingswesen. Lehrlinge sind junge Leute, die sich die für einen bestimmten Beruf nötigen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten während einer Lehrzeit erwerben wollen und zu diesem Zweck mit einem Lehrherrn in ein Vertragsverhältnis… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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