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Nichtehelichengesetz

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  • Nichtehelichengesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder Kurztitel: Nichtehelichengesetz nichtamtl. Abkürzung: NEhelG Art: Bundesgesetz Geltungsber …   Deutsch Wikipedia

  • NEhelG — Basisdaten Titel: Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder Kurztitel: Nichtehelichengesetz Abkürzung: NEhelG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Anerkennung der Vaterschaft — Die Anerkennung der Vaterschaft bei einem außerehelich geborenen Kind ist anders als die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung eine freiwillige Willenserklärung. Die gesetzliche Grundlage der Vaterschaftsanerkennung bilden in Deutschland §§ 1594… …   Deutsch Wikipedia

  • Feststellung der Vaterschaft — Bei der Vaterschaftsfeststellung handelt es sich um eine gerichtliche Klärung der Vaterschaft, sie ist zu unterscheiden von der freiwilligen Vaterschaftsanerkennung Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Geschichtliche Entwicklung 1.2 …   Deutsch Wikipedia

  • Amtspflegschaft — Als Amtspflegschaft wurde im deutschen Familienrecht zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 30. Juni 1998 eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung für ein nichteheliches Kind durch das Vormundschaftsgericht bezeichnet. Durch das… …   Deutsch Wikipedia

  • Außereheliches Kind — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehelichkeit — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäisches Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Mehrverkehrseinrede — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mehrverkehr bezeichnet in der juristischen Fachsprache den Umstand, dass eine Frau Geschlechtsverkehr mit mehreren… …   Deutsch Wikipedia

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