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Namenslagerschein

См. также в других словарях:

  • Lagerschein — Der Lagervertrag ist in den §§ 467 – 475 h HGB geregelt. Es handelt sich um ein spezialgesetzlich geregeltes unternehmerisches Verwahrungsgeschäft. Der Lagerhalter unterhält Vorrats , Umschlags und Auslieferungslager als gewerbliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Lagervertrag — Inhaltsverzeichnis 1 Lagervertrag im deutschen Recht 1.1 Übersicht 1.2 Abgrenzung zum Logistikvertrag 1.3 wichtige Vertragsdetails …   Deutsch Wikipedia

  • Namensladeschein — ist ein Begriff aus der Logistik, im Bereich des Güterverkehr. Der Namensladeschein ist auf den Namen des Empfängers ausgestellt. Mit dem Orderlagerschein kann das Eigentum an der Ware durch einen Übertragungsvermerk (Indossament) vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Orderlagerschein — Der Orderlagerschein (§ 475, § 476 i.V.m. § 363 HGB) ist ein Orderpapier, das vom Lagerhalter ausgestellt wird. Es verbrieft die Verpflichtung zur Herausgabe der gelagerten Ware an den berechtigten Empfänger. Anders als beim… …   Deutsch Wikipedia

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