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1 Nacherbfolge
Nacherbfolge
reversionary succession -
2 Nacherbfolge
Nacherbfolge f subsequent succession -
3 Nacherbfolge
Nach·erb·fol·gef JUR reversionary succession -
4 Nacheile
Nacheile
(Handelsrecht) right of stoppage;
• Nacherbe remainderman, reversioner, reversionary heir;
• Nacherbeneinsetzung executory devise;
• Nacherbfolge reversionary succession;
• Nacherbschaft estate in expectancy, expectant estate, remaindership, limitation over.
См. также в других словарях:
Nacherbe — Nacherbe, eine Person, die vom Erblasser in der Weise als Erbe eingesetzt wurde, daß sie erst die Erbschaft bekommen soll, wenn sie bereits ein andrer, der sogen. Vorerbe, gehabt hat. Fällt dieser Vorerbe weg, so erhält der N. sofort die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Erbeinsetzung — Erbeinsetzung, die Zuwendung seines Vermögens oder eines Bruchteils hiervon seitens eines Erblassers an einen Dritten, den sogen. Bedachten (§ 2087 des Bürgerlichen Gesetzbuches); die Bezeichnung als Erbe ist nicht notwendig, jedoch muß die E. so … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Unterbrechung des Verfahrens — nennt die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 239 ff.) den (notwendigen) Stillstand des Verfahrens, der infolge bestimmter, vom Willen der Parteien abhängiger Umstände ohne weiteres eintritt. Solche Umstände sind: 1) Tod einer Partei; 2) Eröffnung des … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Abteilung (Grundbuch) — Die Abteilungen bezeichnen in Deutschland die diversen Abschnitte des Grundbuches und dienen seiner Untergliederung. Diese bestehen aus: Aufschrift bzw. Deckblatt enthält den Namen des Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des … Deutsch Wikipedia
Konfusion (Recht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Im Zivilrecht ist die Konfusion eine der rechtsvernichtenden Einwendungen, also einer der Gründe, die zum Erlöschen eines … Deutsch Wikipedia
Schloss Burgellern — Das Schloss Burgellern ist ein Schloss in Burgellern. Geschichte 1756 hielt sich der Vorstand des Domkapitels, Marquard Wilhelm Graf von Schönborn, Dompropst zu Bamberg, längere Zeit in Burgellern auf, um den Neubau des Schlosses als… … Deutsch Wikipedia
Semel heres semper heres — (lat.), d. h. »wer einmal Erbe geworden, braucht die Erbschaft nicht mehr herauszugeben«. Dieser Rechtsgrundsatz des römischen Rechts will besagen, daß es dem Erblasser nicht gestattet ist, mehrere nacheinander als Erben einzusetzen. Nach dem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vermächtnis — (Legatum, Fideikommiß, s. d.), jede Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser jemandem (Vermächtnisnehmer) auf Kosten der Erbschaft oder eines andern Vermächtnisses einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Erbschaftsvermächtnis — Erbschaftsvermächtnis, Universalfideïkommiß, das einem Erben auferlegte Vermächtnis, die Erbschaft ganz oder zum Teil an einen andern (Fideïkommissar, Nacherben) herauszugeben, auch fideïkommissarische Substitution genannt, im Deutschen Bürgerl.… … Kleines Konversations-Lexikon
Hugo Salinger — (* 5. April 1866 in Marienwerder; † 8. August 1942 im KZ Theresienstadt) war ein deutsch jüdischer Reichsgerichtsrat. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Familie 3 Werke … Deutsch Wikipedia
Erbschein — Erbnachweis * * * Ẹrb|schein 〈m. 1〉 vom Nachlassgericht ausgestellte Urkunde, die einem Erben das Recht auf die od. an der Erbschaft bestätigt * * * Ẹrb|schein, der (Rechtsspr.): amtliches Zeugnis über das Recht an einer Erbschaft u. den Umfang … Universal-Lexikon