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1 Miteigentum
1. обще́ственная [коллекти́вная] со́бственность;2. юр. (долева́я) о́бщая со́бственность; Miteigentumeigentum zur gesamten Hand совме́стная о́бщая со́бственностьMiteigentum n о́бщая долева́я со́бственность -
2 Miteigentum
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Miteigentum
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3 Miteigentum
n2) юр. (долевая) общая собственность -
4 Miteigentum
сущ.1) юр. коллективная собственность, общая долевая собственность, сособственность, (долевая) общая собственность, общественная собственность2) экон. общая (долевая) собственность3) фин. совладение4) патент. общая собственность5) кап. "общая" ("долевая") собственность -
5 Miteigentum o
сущ.юр. совладение -
6 Miteigentum
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Miteigentum
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7 Miteigentum
n <- (e)s> юр долевая собственность -
8 Miteigentum
Jura (долева́я) о́бщая со́бственность -
9 Miteigentum
Míteigentum n - (e)s юр.(долева́я) о́бщая со́бственность -
10 Miteigentum an einem Patent
сущ.патент. общая собственность на патент, совместное владение патентомУниверсальный немецко-русский словарь > Miteigentum an einem Patent
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11 Miteigentum nach Bruchteilen
сущ.юр. долевая собственность, совместная собственностьУниверсальный немецко-русский словарь > Miteigentum nach Bruchteilen
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12 Miteigentum zur gesamten Hand
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Miteigentum zur gesamten Hand
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13 Miteigentum nach Bruchteilen
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Miteigentum nach Bruchteilen
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14 Miteigentum zur gesamten Hand
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Miteigentum zur gesamten Hand
См. также в других словарях:
Miteigentum — Miteigentum … Deutsch Wörterbuch
Miteigentum — ist im österreichischen Recht das in ideelle Anteile (Quoten, Bruchteile) zerlegte Eigentum mehrerer an einer gemeinsamen beweglichen Sache oder Liegenschaft (§ 825 ABGB), das dem deutschen Miteigentum nach Bruchteilen (Bruchteilseigentum) ähnelt … Deutsch Wikipedia
Miteigentum — (lat. Condominium), s. Eigentum, S. 444 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Miteigentum — Miteigentum, das mehrern Personen an der gleichen Sache gemeinschaftlich in der Regel nach Bruchteilen zustehende Eigentum. Jeder Miteigentümer kann über seinen Anteil frei verfügen und hat das Recht, jederzeit Teilung der Sache zu fordern… … Kleines Konversations-Lexikon
Miteigentum — Mịt|ei|gen|tum, das; s (Rechtsspr.): Eigentum, das jmd. mit anderen gemeinsam besitzt. * * * Mit|eigentum, Recht: das gemeinsame Eigentum mehrerer Personen an einer Sache. Sofern nicht eine Gesamthandsgemeinschaft besteht, ist Miteigentum… … Universal-Lexikon
Miteigentum — 1. Bruchteileigentum: ⇡ Eigentum mehrerer an einer Sache (§§ 1008–1011 BGB). Das Rechtsverhältnis der Miteigentümer untereinander richtet sich nach den Vorschriften über die ⇡ Gemeinschaft. Jeder Miteigentümer kann Aufhebung der Gemeinschaft, bei … Lexikon der Economics
Miteigentum — Mịt|ei|gen|tum … Die deutsche Rechtschreibung
Bruchteileigentum — ⇡ Miteigentum … Lexikon der Economics
Stockwerkseigentum — bedeutet verbüchertes (also im Grundbuch eingetragenes) Eigentum an einem Stockwerk in einem Haus, das kein Superädifikat ist. Stockwerkeigentum und Wohnungseigentum ist in der Praxis ein Kompromiss zwischen Alleineigentum (z. B. Eigenheim)… … Deutsch Wikipedia
Bruchteilsgemeinschaft — Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer, aber in der Verfügung gebunden (rechts) … Deutsch Wikipedia
Bruchteilsvermögen — Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer, aber in der Verfügung gebunden (rechts) … Deutsch Wikipedia