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Legalenteignung

См. также в других словарях:

  • Legalenteignung — Von einer Administrativenteignung spricht man, wenn eine Enteignung auf einem Verwaltungsakt, also auf einer Handlung der Verwaltung (Administration, von lat. administratio „Verwaltung“), beruht. Den Gegensatz bildet die Legalenteignung, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Administrativenteignung und Legalenteignung — Von einer Administrativenteignung spricht man, wenn eine Enteignung auf einem Verwaltungsakt, also auf einer Handlung der Verwaltung (Administration, von lat. administratio „Verwaltung“), beruht. Den Gegensatz bildet die Legalenteignung, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Administrativenteignung — Von einer Administrativenteignung spricht man, wenn eine Enteignung auf einem Verwaltungsakt, also auf einer Handlung der Verwaltung (Administration, von lat. administratio „Verwaltung“), beruht. Den Gegensatz bildet die Legalenteignung, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Enteignung — Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze… …   Deutsch Wikipedia

  • Expropriation — Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, auf Grund der Gesetze und gegen Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kalte Enteignung — Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, auf Grund der Gesetze und gegen Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der… …   Deutsch Wikipedia

  • Nassauskiesungsbeschluss — Der Nassauskiesungsbeschluss (Beschluss des Ersten Senats vom 15. Juli 1981 – 1 BvL 77/78) des Bundesverfassungsgerichts ist eine wichtige Entscheidung im Bereich des Staatshaftungsrechts. Das Bundesverfassungsgericht stellt hier klar, dass… …   Deutsch Wikipedia

  • Enteignung — Vergesellschaftung; Verstaatlichung; Kollektivierung; Nationalisierung * * * Ent|eig|nung 〈f. 20〉 das Enteignen * * * Ent|eig|nung, die; , en: a) das ↑ Enteignen …   Universal-Lexikon

  • Enteignung — die vollständige oder teilweise Entziehung vermögenswerter Rechtspositionen im Sinn des Art. 14 I 1 GG (⇡ Eigentum) durch einen gezielten hoheitlichen Rechtsakt zum Wohl der Allgemeinheit, d.h. zur Erfüllung bestimmter öffentlichen Aufgaben. Die… …   Lexikon der Economics

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