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1 уголовное право
adj1) gener. Strafrechtswissenschaft (наука), peinliches Recht2) law. Kriminalrecht, Kriminalwissenschaft (als Wissenschaftsdisziplin), Landesstrafrecht, Strafrechtswissenschaft, Strafrecht -
2 уголовное право земли
adjlaw. Landesstrafrecht (ФРГ, Австрия)Универсальный русско-немецкий словарь > уголовное право земли
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3 уголовное право земли
(ФРГ. Австрия) Landesstrafrecht
См. также в других словарях:
Landesstrafrecht — Landesstrafrecht, die Strafgesetze der einzelnen deutschen Länder im Unterschied zu denen des Bundes. Da der Bund von der Befugnis zur konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts weitestgehend… … Universal-Lexikon
Landesstrafrecht — Landesstrafrecht. Durch das deutsche Reichsstrafgesetzbuch ist nicht das gesamte Gebiet des Strafrechts einheitlich geregelt worden. In den von der Reichsgesetzgebung nicht ergriffenen Materien bleibt vielmehr der Landesgesetzgebung freier… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rasseliste — Der American Pit Bull Terrier gilt vom Gesetz her in vielen deutschen Bundesländern als gefährlich, der Import nach Deutschland ist verboten … Deutsch Wikipedia
Heinze [2] — Heinze, 1) Rudolf, Kriminalist, geb. 10. April 1825 in Saalfeld a. S., gest. 18. Mai 1896 in Heidelberg, trat in den meiningischen, später in den sächsischen Justizdienst und wurde 1865, damals Staatsanwalt in Dresden, zum ordentlichen Professor… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Landesgesetz — Landesgesetz, im Deutschen Reich Bezeichnung für die Gesetze der einzelnen Bundesstaaten, in Österreich für die Gesetze der einzelnen Kronländer, im Gegensatz zum Reichsgesetz. Das Reichsgesetz geht dem Landesgesetz vor. S. auch Landesstrafrecht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Strafrecht — (Kriminalrecht, früher auch »peinliches Recht«, lat. Jus poenale, franz. Droit criminel. engl. Criminal Law, ital. Diritto criminale) hat, wie der Begriff des Rechtes überhaupt, eine subjektive und eine objektive Bedeutung. Im subjektiven Sinne… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
salvatorische Klausel — [zu lateinisch salvare »heilen«; »beibehalten«], rechtsgeschichtlicher Begriff, der ursprünglich besagte, dass bestimmte Rechtssätze nur gelten sollten, soweit keine vorrangigen Normen bestanden; so bestimmte die als Reichsstrafgesetz… … Universal-Lexikon