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Kraftfahrzeughaftung

См. также в других словарях:

  • Kraftfahrzeughaftung — Kraftfahrzeughaftung,   Kraftfahrtversicherung, Straßenverkehrshaftung …   Universal-Lexikon

  • Kraftfahrzeughaftung — besondere Haftung für die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges (ausgenommen ⇡ Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor) verursachten Schäden. I. Haftung seitens des Halters:1. Der ⇡ Halter des Kraftfahrzeuges unterliegt einer ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Straßenverkehrsrecht — Zusammenfassende Bezeichnung für die Vorschriften, die sich auf die Rechte und Pflichten der Teilnehmer am Straßenverkehr und die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrzeugen beziehen. 1. Wichtige Rechtsgrundlagen …   Lexikon der Economics

  • unabwendbares Ereignis — ehemaliger Haftungsmaßstab des ⇡ Haftpflichtgesetzes und der ⇡ Kraftfahrzeughaftung, der mit der ⇡ Schadensrechtsreform durch die strengere Haftung aus ⇡ höherer Gewalt ersetzt wurde …   Lexikon der Economics

  • Betriebsgefahr — im Straßenverkehr alle der Natur des Kraftfahrzeugs entspringenden Umstände, die bei dem Betrieb des betreffenden Fahrzeuges unter den gegebenen Umständen Gefahren für die beteiligten Personen oder Güter mit sich bringen: Die dem Verkehrsmittel… …   Lexikon der Economics

  • Gefährdungshaftung — 1. Begriff: Schadensersatzpflicht, die kein Verschulden (⇡ Verschuldenshaftung) voraussetzt, sondern darauf beruht, dass der Ersatzpflichtige bei einer erlaubten Tätigkeit unvermeidlich eine gewisse Gefährdung seiner Umgebung herbeiführt (z.B.… …   Lexikon der Economics

  • Gefälligkeitsfahrt — Begriff des Straßenverkehrsrechts für die unentgeltliche Beförderung eines Dritten im Kraftfahrzeug. Vorführungs und Probefahrten sind keine G. Haftung für Verschulden ist bei G. nicht ausgeschlossen; regelt sich nach den Vorschriften über ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Halter eines Kraftfahrzeuges — Kraftfahrzeughalter; diejenige natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft, die für eigene Rechnung ein Kraftfahrzeug in Gebrauch hat und Verfügungsgewalt darüber besitzt (nicht notwendig der Eigentümer). H.e.K. ist u.a. verpflichtet,… …   Lexikon der Economics

  • Mitverschulden — mitwirkendes ⇡ Verschulden des Geschädigten bei der Entstehung eines Schadens. Durch M. wird die Pflicht des anderen zum ⇡ Schadensersatz nicht ausgeschlossen; vielmehr hängt die Ersatzpflicht und ihr Umfang von dem Grad der Verursachung und des… …   Lexikon der Economics

  • Schwarzfahrt — Benutzung bes. eines Kraftfahrzeugs zu Fahrten gegen Wissen und Willen des Halters. 1. Bei der Sch. ist die verschuldensunabhängige ⇡ Kraftfahrzeughaftung des Halters ausgeschlossen, wenn nicht der Benutzer für den Betrieb des Kraftfahrzeugs… …   Lexikon der Economics

  • Vertragsverhältnis — aufgrund eines ⇡ Vertrages begründetes ⇡ Rechtsverhältnis. Gegensatz: Die unmittelbar aufgrund gesetzlicher Vorschrift entstehenden Rechtsverhältnisse, z.B. aus ⇡ ungerechtfertigter Bereicherung, ⇡ unerlaubter Handlung, ⇡ Kraftfahrzeughaftung etc …   Lexikon der Economics

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