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Kostendeckungsprinzip

См. также в других словарях:

  • Kostendeckungsprinzip — Kostendeckungsprinzip,   der besonders im Kommunalabgabenrecht geltende Grundsatz, demzufolge die Gesamteinnahmen aus Gebühren oder Beiträgen nicht höher sein dürfen als die tatsächlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage, die den Anlass zur… …   Universal-Lexikon

  • Kostendeckungsprinzip — ⇡ Tragfähigkeitsprinzip …   Lexikon der Economics

  • EU-Wasserrahmenrichtlinie — Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist eine Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäische Wasserrahmenrichtlinie — Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist eine Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung… …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) — Basisdaten der Richtlinie 2000/60/EG Titel: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Kurztitel …   Deutsch Wikipedia

  • WRRL — Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist eine Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung… …   Deutsch Wikipedia

  • Wasserrahmenrichtlinie — Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist eine Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung… …   Deutsch Wikipedia

  • Gebühren — Abgaben; Steuern * * * ge|büh|ren [gə by:rən] <itr.; hat: (jmdm. für etwas) [als entsprechende Anerkennung, Gegenleistung] zustehen: ihm gebührt unser Dank; Ehre, wem Ehre gebührt; eigentlich gebührt ihm der Titel, die Auszeichnung; ihm… …   Universal-Lexikon

  • gebühren — angebracht sein; gehören (regional); angemessen sein * * * ge|büh|ren [gə by:rən] <itr.; hat: (jmdm. für etwas) [als entsprechende Anerkennung, Gegenleistung] zustehen: ihm gebührt unser Dank; Ehre, wem Ehre gebührt; eigentlich gebührt ihm der …   Universal-Lexikon

  • Amtsangehörige Gemeinde — …   Deutsch Wikipedia

  • BARMER — Ersatzkasse Unternehmensform Körperschaft des öffentlichen Rechts Gründung 1884 …   Deutsch Wikipedia

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