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Kontokorrentvertrag

См. также в других словарях:

  • Kontokorrentvertrag — Kon|to|kor|rẹnt|ver|trag, der (Wirtsch.): Vertrag, in dem ↑Kontokorrent (1) vereinbart wird …   Universal-Lexikon

  • Kontokorrentvertrag — Vertrag zur Erleichterung des Zahlungs und Abrechnungsverkehrs zwischen Personen, die in laufender Geschäftsverbindung stehen. I. Voraussetzungen des kaufmännischen K.(§§ 355–357 HGB): (1) Kaufmannseigenschaft eines Vertragsteils; (2) dauernde… …   Lexikon der Economics

  • Kontokorrent — Ein Kontokorrent (ital.: conto = Rechnung, corrente = laufend) ist die traditionell übliche Form der gegenseitigen Leistungsabwicklung zwischen Gläubiger und Schuldner, welche die gegenseitige Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten… …   Deutsch Wikipedia

  • Kontokorrentgeschäft — Ein Kontokorrent ist die gegenseitige Verrechnung von Ansprüchen und Leistungen zweier Partner (ähnlich dem Dispositionskredit). Beide Parteien können eine Kontokorrentbeziehung jederzeit kündigen. Dann wird der Saldo sofort fällig. Nach… …   Deutsch Wikipedia

  • Kontokorrentkonto — Ein Kontokorrent ist die gegenseitige Verrechnung von Ansprüchen und Leistungen zweier Partner (ähnlich dem Dispositionskredit). Beide Parteien können eine Kontokorrentbeziehung jederzeit kündigen. Dann wird der Saldo sofort fällig. Nach… …   Deutsch Wikipedia

  • Kontokorrént — (ital. Conto corrente, frz. Comptecourant, engl. Account current), die laufende Rechnung, die der Kaufmann mit seinem Geschäftsfreunde dadurch führt, daß er die auf diesen bezüglichen Eintragungen aus dem Memorial auf ein besonderes Blatt (Conto) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kreditgeschäft — Kreditgeschäft, ein Geschäft, bei dem der Käufer nicht bar bezahlt, sondern Kredit in Anspruch nimmt. Der Handelsverkehr kennt folgende Kreditgeschäfte: 1) den Kreditkauf, d. h. ein Kauf, bei dem der Kaufpreis gestundet wird, 2) den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kontokorrent — Kon|to|kor|rẹnt 〈n. 11〉 1. laufende Rechnung, Verbindung zweier Geschäftspartner, bei der die gegenseitigen Leistungen u. Verpflichtungen einander gegenübergestellt u. regelmäßig abgerechnet werden 2. = laufendes → Konto [<ital. conto… …   Universal-Lexikon

  • laufende Rechnung — Abrede über die Verrechnung beiderseitiger Forderungen nach bestimmten Rechnungsperioden. Soweit ein ⇡ Kaufmann beteiligt ist, liegt i.d.R. ein ⇡ Kontokorrentvertrag vor. Wird die Vereinbarung unter Nichtkaufleuten getroffen, können §§ 355–357… …   Lexikon der Economics

  • offene Rechnung — durch eine dem ⇡ Kontokorrentvertrag ähnliche Abrede begründetes Verhältnis, wonach die Forderungen eines Vertragsteils (z.B. des Einzelhändlers gegen seinen Kunden) in Rechnung gestellt und nach bestimmten Rechnungsperioden (z.B. monatlich)… …   Lexikon der Economics

  • Anatozismus — Verzinsung aufgelaufener Zinsen. A. aufgrund einer im Voraus getroffenen Vereinbarung ist durch § 248 I BGB verboten. Ausnahmen sind für Kreditinstitute gemäß § 248 II BGB und § 355 I HGB für den ⇡ Kontokorrentvertrag vorgesehen. Vgl. auch ⇡… …   Lexikon der Economics

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