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1 Konkurrenzverbot
Konkurrenzverbot
restraint of trade, exclusivity stipulation (Br.);
• auf bestimmte Berufe beschränktes (beruflich oder geographisch abgegrenztes) Konkurrenzverbot special restraint of trade;
• überall gültiges Konkurrenzverbot general restraint of trade;
• zeitweiliges Konkurrenzverbot bargain or contract in restraint of trade. -
2 Konkurrenzverbot
Konkurrenzverbot n restraint of competition, prohibition of competition -
3 Konkurrenzverbot
n (agreement on) restraint of trade* * *Kon|kur|rẹnz|ver|botnt(agreement on) restraint of trade* * *Kon·kur·renz·ver·botnt ban on competition, restraint of competition* * *Konkurrenzverbot n (agreement on) restraint of trade -
4 Konkurrenzverbot
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5 Konkurrenzverbot
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Konkurrenzverbot
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6 Konkurrenzverbot
Kon·kur·renz·ver·bot ntban on competitionDeutsch-Englisch Wörterbuch für Studenten > Konkurrenzverbot
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7 auf bestimmte Berufe beschränktes (beruflich oder geographisch abgegrenztes) Konkurrenzverbot
auf bestimmte Berufe beschränktes (beruflich oder geographisch abgegrenztes) Konkurrenzverbot
special restraint of tradeBusiness german-english dictionary > auf bestimmte Berufe beschränktes (beruflich oder geographisch abgegrenztes) Konkurrenzverbot
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8 zeitweiliges Konkurrenzverbot
zeitweiliges Konkurrenzverbot
bargain or contract in restraint of trade.Business german-english dictionary > zeitweiliges Konkurrenzverbot
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9 überall gültiges Konkurrenzverbot
überall gültiges Konkurrenzverbot
general restraint of tradeBusiness german-english dictionary > überall gültiges Konkurrenzverbot
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10 запрет недозволенной конкуренции
Русско-немецкий юридический словарь > запрет недозволенной конкуренции
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11 запрещение конкуренции
Konkurrenzverbot, ( между рабочим или служащим и работодателем) WettbewerbsverbotРусско-немецкий финансово-экономическому словарь > запрещение конкуренции
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12 запрет недозволенной конкуренции
vlaw. KonkurrenzverbotУниверсальный русско-немецкий словарь > запрет недозволенной конкуренции
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13 запрещение конкуренции
n2) econ. Konkurrenzverbot3) busin. Wettbewerbsverbot (напр. запрет служащим торговой фирмы в период действия трудового соглашения заниматься без разрешения работодателя торговой деятельностью)4) capit. Wettbewerbsverbot (между рабочим или служащим и работодателем; ФРГ)Универсальный русско-немецкий словарь > запрещение конкуренции
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14 Konkurrenzklausel
Konkurrenzklausel f PERS no-competition clause, non-competition clause, prohibition of competition, non-competition obligation (Synonym: Wettbewerbsklausel; soll den Arbeitgeber nach Beendigung des Dienstverhältnisses vor Wettbewerb schützen; während des Dienstverhältnisses gilt das Wettbewerbsverbot = Konkurrenzverbot = prohibition to compete)* * *Konkurrenzklausel
competition (restraint) clause, restrictive covenant, stipulation in restraint of trade;
• Konkurrenzlage competitive situation;
• ungleiche Konkurrenzlage competitive imbalance;
• Konkurrenzland competing country;
• Konkurrenzlohn competitive wage. -
15 versenytilalom
(DE) Konkurrenzverbot {s}; Wettbewerbsverbot {s}
См. также в других словарях:
Konkurrenzverbot — Konkurrenzverbot, s. Konkurrenzklausel … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Konkurrenzverbot — ⇡ Wettbewerbsverbot … Lexikon der Economics
Wettbewerbsverbot — Konkurrenzverbot. I. Begriff:Ein gesetzliches Verbot für bestimmte Personen, das gewisse in Wettbewerb mit dem Unternehmer etc. tretende Tätigkeiten u.Ä. untersagt. Das W. gilt für den ⇡ Handlungsgehilfen (§ 60 HGB), die persönlich haftenden… … Lexikon der Economics
Konkurrenzklausel — Konkurrenzklausel, eine private Vereinbarung zwischen Prinzipal und Handlungsgehilfen, durch die letztere für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses in ihrer gewerblichen Tätigkeit beschränkt werden. Diese Klausel ist für den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Arbeitsrecht (Schweiz) — Das Arbeitsrecht der Schweiz umfasst alle Normen, welche in irgendeiner Form die Beschäftigung regeln. Die Regelung der Beschäftigung durch private Arbeitgeber ist dabei weitgehend auf Bundesebene vereinheitlicht, während bei öffentlich… … Deutsch Wikipedia
Handlungsgehilfe — ist, wer in einem Handelsgewerbe (s. d.) zur Leistung kaufmännischer Dienste, d. h. Dienste, zu deren Leistung die Ausbildung in einem Handelsgewerbe gehört, gegen Entgelt (festes Gehalt, Tantieme, Provision) angestellt ist (§ 59 des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vertrieb — Der Begriff Vertrieb bezeichnet alle Entscheidungen und Systeme, die notwendig sind, um ein Produkt oder eine Dienstleistung für den Kunden oder Endverbraucher verfügbar zu machen. Es handelt sich um das Element des Marketing Mix, das in älteren… … Deutsch Wikipedia
Handlungslehrling — ist eine Person, die zwecks Erlernung des kaufmännischen Gewerbes in den Dienst eines Kaufmanns tritt. Während das alte Handelsgesetzbuch die Verhältnisse der Handlungslehrlinge und Handlungsgehilfen gemeinsam regelte, hat das neue… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schikane — Schikane, im Rechtssinn, liegt vor bei Ausübung eines Rechts, wenn diese Ausübung nur den Zweck haben kann, einem andern Schaden zuzufügen (B.G.B. § 226). [694] Angesichts einer so überaus weitgehenden Einschränkung des Begriffs im Gesetz ist… … Lexikon der gesamten Technik
Auftrag (Schweiz) — Der Auftrag ist im schweizerischen Obligationenrecht ein Vertragsverhältnis. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei entgeltlich oder unentgeltlich eine Tätigkeit für den Auftraggeber auszuführen, wobei ein Vertrauensverhältnis zwischen den… … Deutsch Wikipedia
Wettbewerbsverbot — Wẹtt|be|werbs|ver|bot, das (Wirtsch.): arbeitsrechtliches Verbot für einen Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. * * * Wettbewerbsverbot, Konkurrẹnzverbot, arbeitsrechtlich das Verbot, dem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen.… … Universal-Lexikon