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Instanz

  • 1 Instanz

    Instanz, iudicium. – die höchste I., s. Behörde (oberste).

    deutsch-lateinisches > Instanz

  • 2 beziehen

    beziehen, I) v. tr.: 1) auf od. über etwas ziehen: a) eig., z. B. die Leier mit Saiten b., lyram intendere nervis. – b) uneig., etwas auf etwas beziehen, d. i. als in Beziehung od. Verbindung mit etwas stehend betrachten: referre, revocare ad alqd. – trahere in od. ad alqd (auf etwas ziehen, ihm zuschreiben). – etw. auf eine andere Sache b., alqd ad aliam rem transferre: etw. auf sich b., *alqd sibi dictum putare (vgl. Phaedr. 1, 7, 3: hoc illis dictum est, qui etc., d. i. das ist für die gesagt = mögen die auf sich beziehen, die etc.). – 2) wohin ziehen: migrare, immigrare in alqm locum (als Bewohner). – von neuem, wieder b., remigrare in alqm locum (als Bewohner). – 3) bekommen, a) als Einkünfte aus oder von etwas: redit mihi alqd ex alqa re. – Einkünfte vom Weidelande b., reditus habere ex pascuis. – b) übh. in Empfang nehmen: accipere. – exigere. auch von jmd., ab alqo (einfordern, [475] erheben, z. B. pecuniam, vectigalia). – II) v. r. sich auf etwas od. jmd. bez., d. i. a) auf etwas gerichtet sein: spectare ad alqd (etwas zum Ziele haben, also zur Bezeichnung der beabsichtigten Beziehung). – pertinere, referri ad alqd (auf etwas wirklich gehen, sich erstrecken, also zur Angabe der wirklichen Beziehung). – dies bezog sich darauf, daß etc., hoc eo spectabat, ut etc.: das bezieht sich auf die, die etc., hoc illis dictum est, qui etc. (ist für die gesagt, die etc.): eine Rede bezieht sich auf jmd., oratione designatur alqs: die übrigen Prozesse, die sich auf die Verschwörung bezogen. ceterae coniurationis causae. – b) sich auf jmo. berufen: provocare ad alqm (als auf eine höhere Instanz). – alqm testari. alqm testem citare (als auf einen Zeugen). – c) jmd. auf etwas verweisen (wo er sich genauer unterrichten soll): delegare, reicere alqm ad alqd.

    deutsch-lateinisches > beziehen

См. также в других словарях:

  • Instanz — („abgeschlossene Einheit“, lateinisch instantia ‚das Daraufbestehen‘) steht für: eine zuständige Stelle bei Gerichten oder Behörden, siehe Zuständigkeit (Recht) einen Verfahrensabschnitt vor einem bestimmten Gericht, siehe Instanz (Recht) in …   Deutsch Wikipedia

  • Instanz — (v. lat. Instantia), 1) einzelne Erfahrung; im Gegensatz von Induction u. Objection, doch oft mit letztrem identisch; 2) Abschnitt des processualen Verfahrens, so daß man z.B. das erste Verfahren die Erste I., das Beweisverfahren die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Instanz — (lat., von instare, »bei etwas bestehen«, eine Sache betreiben), ursprünglich Antrag, dann in der Rechtssprache das durch einen Antrag veranlaßte Verfahren oder eine bestimmte Stufe desselben. In diesem Sinne spricht man heute noch von dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Instánz — (lat.), Anliegen, Gesuch; Einwurf, Gegenfall; in der Rechtssprache Abschnitt des prozessualen Verfahrens; dann die Gerichte in ihrer stufenweisen Über und Unterordnung; Instanzenzug, die Ordnung, in der diese Abstufungen der richterlichen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Instanz — Instanz, lat. instantia, I. zug, Stufenfolge der einander übergeordneten Gerichte, vor welchen derselbe Rechtsstreit angebracht (erste I.) und weiter gezogen werden kann (zweite, dritte; obere, oberste, letzte I.; Appellations , Recurs u.… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Instanz — Sf erw. fach. (14. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. īnstantia, eigentlich Drängen, dringendes Bitten , einer Ableitung von l. īnstāre nahe bevorstehen , zu l. stāre stehen, sich aufhalten und l. in . Im Deutschen zunächst die beharrliche… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Instanz — »zuständige Stelle (besonders von Behörden oder Gerichten)«: Mhd. instancie ist aus lat. mlat. instantia entlehnt, dessen Grundbedeutung »(drängendes) Daraufstehen« in der Rechtssprache zu »beharrliche Verfolgung einer ‹Gerichts›sache« eingeengt… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Instanz — Exemplar; Entität * * * In|stanz [ɪn stants̮], die; , en: für eine Entscheidung o. Ä. zuständige Stelle (besonders einer Behörde): sich an eine höhere Instanz wenden; die Klägerin hat in allen Instanzen recht bekommen. * * * ◆ In|stạnz 〈f. 20;… …   Universal-Lexikon

  • Instanz — In·stạnz die; , en; 1 ein Amt oder eine Behörde, die für etwas zuständig sind <eine gesetzgebende, höhere, übergeordnete, politische, staatliche Instanz>: Ein Gesetz muss durch mehrere Instanzen gehen, bis es endgültig verabschiedet wird… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Instanz — die Instanz, en (Mittelstufe) Stelle, die für einen Fall, Beschluss o. Ä. zuständig ist Beispiele: Der Fall wurde in der letzten Instanz entschieden. Das Projekt muss zuerst alle Instanzen durchlaufen. Kollokation: sich an die höchste Instanz… …   Extremes Deutsch

  • Instanz — Administration, Amt, Behörde, Dienststelle, Institution, Stelle, Verwaltung, [Verwaltungs]organ. * * * Instanz,die:⇨Behörde(1) InstanzzuständigeBehörde/Stelle,Obrigkeit,Amt,Dienststelle,verhandelndesGericht,Amtsweg,Dienstweg …   Das Wörterbuch der Synonyme

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