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Insolvenzeröffnung

См. также в других словарях:

  • Insolvenzeröffnung — 1. Voraussetzung: ⇡ Insolvenzantrag. 2. Vor I. prüft das ⇡ Insolvenzgericht: (1) Seine Zuständigkeit, (2) Zulässigkeit des Insolvenzantrags, (3) Vorliegen eines ⇡ Insolvenzgrundes, (4) Vorhandensein einer den Kosten des Verfahrens… …   Lexikon der Economics

  • Insolvenzverfahren — dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger (1) durch Verwertung des Vermögens und Erlösverteilung oder (2) Sanierung des Unternehmens durch einen Insolvenzplan. I. Beteiligte:1. Insolvenzgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk… …   Lexikon der Economics

  • Gemeinschuldner — 1. Begriff: ⇡ Schuldner, über dessen Vermögen ein ⇡ Insolvenzverfahren eröffnet ist. Der G. braucht nicht Kaufmann zu sein. Bei ⇡ Insolvenzeröffnung über das Vermögen (1) einer OHG sind G. alle Gesellschafter, (2) einer KG nur die persönlich… …   Lexikon der Economics

  • Insolvenzanfechtung — Recht des ⇡ Insolvenzverwalters, gewisse kurz vor ⇡ Insolvenzeröffnung von oder mit dem ⇡ Gemeinschuldner zum Nachteil der ⇡ Insolvenzgläubiger vorgenommene Rechtshandlungen in ihren Wirkungen rückgängig zu machen und die veräußerten… …   Lexikon der Economics

  • gegenseitige Verträge — Austauschverträge, synallagmatische Verträge; jeden Vertragspartner zu einer im wechselseitigen Verhältnis stehenden Leistung (bzw. Gegenleistung) verpflichtende ⇡ Verträge, z.B. Kauf , Miet , Werkvertrag. Gesetzliche Sonderregelungen: §§ 320–326 …   Lexikon der Economics

  • Ersatzaussonderung — Begriff der Insolvenzordnung (§ 48 InsO). E. kommt in Betracht, wenn jemand ein Recht auf ⇡ Aussonderung gehabt hätte, zu dessen Geltendmachung er jedoch infolge unberechtigter entgeltlicher Veräußerung (1) durch den ⇡ Gemeinschuldner vor oder… …   Lexikon der Economics

  • Insolvenzgläubiger — I. Begriff:Gläubiger, denen z.Z. der ⇡ Insolvenzeröffnung ein begründeter Vermögensanspruch an den Gemeinschuldner zusteht (§§ 38, 103, 105 InsO). 1. Keine Insolvenzforderungen sind: Ansprüche rein familienrechtlicher Art auf eine persönliche… …   Lexikon der Economics

  • Insolvenzmasse — I. Begriff:Das gesamte einer ⇡ Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des ⇡ Gemeinschuldners im Zeitpunkt der ⇡ Insolvenzeröffnung (§ 35 InsO). II. Umfang:Bewegliche Sachen; Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte; Forderungen; das Geschäft …   Lexikon der Economics

  • Arbeitszeugnis — Handschriftliches Arbeitszeugnis Max Liebermanns für seinen Pförtner, 1927: Hierdurch bescheinige ich, daß Herr Paul Neumann vom 1sten August 1915 bis 1sten März 1927 als Pförtner in meinem Hause war: er hat die Stelle zu meiner vollen… …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstzeugnis — Handschriftliches Arbeitszeugnis Max Liebermanns für seinen Pförtner, 1927: Hierdurch bescheinige ich, dass Herr Paul Neumann vom 1sten August 1915 bis 1sten März 1927 als Pförtner in meinem Hause war: e …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzplanverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn… …   Deutsch Wikipedia

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