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1 кредиторы
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2 кредиторы
necon. Gläubigerschaft -
3 состав кредиторов
nfin. Gläubigerschaft
См. также в других словарях:
Concurs [2] — Concurs, 1) (Concurs der Gläubiger, Concursus creditorum, Rechtsw.), das gleichzeitige Vorhandensein Mehrerer, welche mit ihren Forderungen, die sie an eine bestimmte Person haben, nicht befriedigt werden können, weil das hierzu verfügbare… … Pierer's Universal-Lexikon
Peter Wahl — (* 1948) ist ein Globalisierungskritiker, Publizist und Mitarbeiter der Nichtregierungsorganisation Weltwirtschaft, Ökologie Entwicklung (WEED).[1] Er war als Gründungsmitglied von Attac Deutschland prägend für den Aufbau des Netzwerks. Als… … Deutsch Wikipedia
Staatsfonds — Als Staatsfonds (engl. Sovereign wealth fund, SWF) werden Fonds bezeichnet, die Kapital im Auftrag eines Staats anlegen und verwalten. Inhaltsverzeichnis 1 Wirtschaftliche Bedeutung 2 Gründe für die Bildung von Staatsfonds 3 Beispiele von… … Deutsch Wikipedia
Obligation — (v. lat. Obligatio, Verbindlichkeit), 1) ein zwischen zwei od. mehren bestimmten Personen bestehendes Verhältniß, in Folge dessen die eine (Schuldner) der anderen (Gläubiger) zu irgend einer Leistung verpflichtet ist, es mag diese in einem Thun… … Pierer's Universal-Lexikon
Versiegelung — (Obsignatio), die Verschließung einer Sache durch Anlegung od. Aufdrückung eines Siegels; ihr entgegen steht die Entsiegelung, d.h. die Entfernung des aufgelegten od. aufgedrückten Siegels. Im Privatverkehr dient die V. bes. zum Verschluß von… … Pierer's Universal-Lexikon
Administrātor — (lat.), Verwalter, d.h. ein Bevollmächtigter, der fremde Güter im Auftrage des Eigentümers oder sonstiger Berechtigter, z. B. der Gläubigerschaft im Konkurs (a. massae, bonorum), verwaltet; im Kirchenrecht zeitweiliger Verwalter eines… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Prätendentenstreit — Prätendẹntenstreit, Gläubigerstreit, Zivilprozess: der Streit um die Gläubigerschaft einer Forderung. Wird ein Schuldner auf Leistung verklagt und nimmt ein Dritter ebenfalls als Gläubiger die eingeklagte Leistung für sich in Anspruch, so kann … Universal-Lexikon