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Girovertrag

См. также в других словарях:

  • Girovertrag — rechtliche Ausgestaltung des ⇡ Girogeschäfts (§§ 676f–676g BGB); Vereinbarung zwischen Bank und Kunde für das ⇡ Kontokorrent. Durch den G. wird ein Kreditinstitut verpflichtet, (1) für den Kunden ein Konto einzurichten, (2) eingehende Zahlungen… …   Lexikon der Economics

  • Girokonto — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Girokonto (von ital. giro [ˈdʒiːɾo] oder girare [dʒiˈɾaːɾe]: Kreislauf oder kreisen lassen) ist ein von …   Deutsch Wikipedia

  • Überziehung — Eine Überziehung entsteht bei Girokonten durch Verfügungen (Überweisung, Barauszahlung, Lastschrift), die entweder durch Kontoguthaben oder durch vorhandene Kontokorrentkredite (Dispositionskredite) nicht gedeckt sind. Inhaltsverzeichnis 1 Arten… …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute — Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindung zwischen dem Kreditinstitut und seinen Kunden bilden (sogenannter allgemeiner Bankvertrag). Auch wenn… …   Deutsch Wikipedia

  • Bankvollmacht — („Kontovollmacht“) ist die von einem Kontoinhaber gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut erteilte Vollmacht zugunsten Dritter, wonach diese über ein bestimmtes Bankkonto im Umfang der Vollmacht verfügen dürfen. Begünstigte einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Kontokorrent — Ein Kontokorrent (ital.: conto = Rechnung, corrente = laufend) ist die traditionell übliche Form der gegenseitigen Leistungsabwicklung zwischen Gläubiger und Schuldner, welche die gegenseitige Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten… …   Deutsch Wikipedia

  • Kontopfändung — ist im deutschen Recht die Beschlagnahme eines Bankkontos des Schuldners (Kontoinhabers) im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungsbeschluss nach § 829 ZPO (meistens in Verbindung mit einem… …   Deutsch Wikipedia

  • Wertstellung — (Valuta) bezeichnet im Bankwesen die Festsetzung des Datums, an dem eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto zinswirksam wird. Synonym mit dem Wertstellungsdatum ist das Valutadatum. Inhaltsverzeichnis 1 Zinsberechnung 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Überweisungsgesetz — Das deutsche Überweisungsgesetz (abgekürzt ÜG) vom 21. Juli 1999 (BGBl. I Seite 1642), in Kraft getreten am 14. August, hat gesetzliche Regelungen über den bargeldlosen Zahlungsverkehr in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Es wurden… …   Deutsch Wikipedia

  • Überweisungsgesetz (Deutschland) — Basisdaten Titel: Überweisungsgesetz Abkürzung: ÜG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Bankgebühr — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Bankgebühren ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für alle Entgelte, die von Kreditinstituten für Dienstleistungen… …   Deutsch Wikipedia

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