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Gesamthandeigentum

См. также в других словарях:

  • Nutzungsteilung (Gesamthand) — Die Nutzungsteilung an Gesamthandeigentum bedeutet die Teilung der Verfügungsgewalt über die Gesamthandsache. Diese wurde früher auch als Nutzteilung, Örterung, Mutschierung bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Rechtswirkung 3… …   Deutsch Wikipedia

  • property law — Introduction       principles, policies, and rules by which disputes over property are to be resolved and by which property transactions may be structured. What distinguishes property law from other kinds of law is that property law deals with… …   Universalium

  • Substanzteilung (Gesamthand) — Die Substanzteilung an Gesamthandeigentum bedeutet grundsätzlich die endgültige Aufhebung der Gesamthandgemeinschaft und des Gesamthandeigentums. Diese wurde früher als Watschierung (Watschar), Totteilung[1], Tatteilung[2], Realteilung oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungsteilung (Gesamthand) — Die Verwaltungsteilung bei Gesamthandeigentum führt zur Erlangung unterschiedlicher Vorteile auf der Gesamthandgemeinschaft für die ansonsten gleichermaßen Berechtigten. Diese wurde früher auch als Auszeigung bezeichnet. Die Verwaltungsteilung… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamthandseigentum — Von Gesamthandseigentum spricht man im deutschen Privatrecht, wenn Eigentum mehreren Personen gemeinsam zusteht. In der Schweiz[1] und Liechtenstein[2] heißt die entsprechende Eigentumsform Gesamteigentum. Es ist also jede Person für sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Waldgenossenschaft — Unter Waldgenossenschaften ist die Zusammenfassung von althergebrachten Waldnutzungsrechten zu verstehen. Es handelt sich dabei um sogenannte Waldgenossenschaften alten Rechts, z. B. den Haubergs , Mark und Niederwaldgenossenschaften wie… …   Deutsch Wikipedia

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