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1 Gerichtskostenvorschuss
Gerichtskostenvorschuss
security for costs.Business german-english dictionary > Gerichtskostenvorschuss
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2 Gerichtskostenvorschuss
Gerichtskostenvorschuss m advance payment of court fees -
3 Gerichtskostenvorschuss
Ge·richts·kos·ten·vor·schussm JUR advance of legal fees -
4 Gerichtskosten
Gerichtskosten pl RECHT court fees, court costs* * *pl < Recht> court fees, court costs* * *Gerichtskosten
court costs (fees, Br.), [taxable] costs, law (legal) expenses, law charges;
• Gerichtskosten festsetzen to tax the costs;
• Gerichtskosten anteilig auf die Parteien verteilen to apportion the costs to the sides;
• Gerichtskostenrechnung bill of costs (US);
• Gerichtskostenvorschuss security for costs.
См. также в других словарях:
Privatklage — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… … Deutsch Wikipedia
Privatklageverfahren — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… … Deutsch Wikipedia
Widerklage — ist im deutschen Zivilprozess eine Klage, die in einem zwischen Kläger und Beklagtem rechtshängigen Rechtsstreit vom Beklagten ( Widerkläger ) gegen den Kläger ( Widerbeklagter ) erhoben wird. Möglich ist dies sowohl in der ersten als auch in der … Deutsch Wikipedia
Gerichtskosten — Ge|rịchts|kos|ten 〈Pl.; Rechtsw.〉 Kosten für das Inanspruchnehmen des Gerichts * * * Ge|rịchts|kos|ten <Pl.>: in einem Gerichtsverfahren anfallende Kosten. * * * Gerichtskosten, Gerichtsgebühren, öffentliche Abgaben an den Staat für die … Universal-Lexikon
Versäumnisverfahren — Versäumnisverfahren, Zivilprozess: das Verfahren, das bei Versäumnis (Säumnis) einer Partei stattfindet. Versäumnis ist das Nichterscheinen oder Nichtverhandeln einer ordnungsgemäß geladenen Partei in einer mündlichen Verhandlung. Auf Antrag… … Universal-Lexikon