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Gerichtskostenvorschuss

См. также в других словарях:

  • Privatklage — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… …   Deutsch Wikipedia

  • Privatklageverfahren — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… …   Deutsch Wikipedia

  • Widerklage — ist im deutschen Zivilprozess eine Klage, die in einem zwischen Kläger und Beklagtem rechtshängigen Rechtsstreit vom Beklagten ( Widerkläger ) gegen den Kläger ( Widerbeklagter ) erhoben wird. Möglich ist dies sowohl in der ersten als auch in der …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtskosten — Ge|rịchts|kos|ten 〈Pl.; Rechtsw.〉 Kosten für das Inanspruchnehmen des Gerichts * * * Ge|rịchts|kos|ten <Pl.>: in einem Gerichtsverfahren anfallende Kosten. * * * Gerichtskosten,   Gerichtsgebühren, öffentliche Abgaben an den Staat für die …   Universal-Lexikon

  • Versäumnisverfahren — Versäumnisverfahren,   Zivilprozess: das Verfahren, das bei Versäumnis (Säumnis) einer Partei stattfindet. Versäumnis ist das Nichterscheinen oder Nichtverhandeln einer ordnungsgemäß geladenen Partei in einer mündlichen Verhandlung. Auf Antrag… …   Universal-Lexikon

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