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Feststellungsurteil

См. также в других словарях:

  • Feststellungsurteil — Feststellungsurteil,   Feststellungsklage, Urteil. * * * Fẹst|stel|lungs|ur|teil, das (Rechtsspr.): vgl. ↑Feststellungsklage …   Universal-Lexikon

  • deklaratorisch — deklarativ; erklärend * * * de|kla|ra|to|risch <Adj.>: 1. deklarativ. 2. (Rechtsspr.) feststellend, bestätigend: ein Feststellungsurteil hat lediglich e Wirkung; e Urkunde (Urkunde, durch die das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts… …   Universal-Lexikon

  • Bewirkungshandlung — ist als Gegenbegriff zur Erwirkungshandlung eine Kategorie der Prozesshandlung in der Lehre vom deutschen Prozessrecht. Eine Bewirkungshandlung ist eine Prozesshandlung, die unmittelbar eine Rechtswirkung im Prozess erzeugt. Davon zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Deklaratorisch — (rechtsbekundend, klar oder feststellend; lat. declarare, „deutlich bezeichnen“) bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also lediglich… …   Deutsch Wikipedia

  • Heinrich der Löwe — Krönungsbild aus dem Evangeliar Heinrichs des Löwen. In der oberen Bildhälfte Christus, der ein Schriftband mit Bibeltext entrollt. Die weiteren Personen sind Apostel, Heilige und Erzbischöfe. In der unteren Bildhälfte reichen zwei gekreuzte… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsbezeugend — Deklaratorisch („klarstellend“; lat. declarare „deutlich bezeichnen“) bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem deklaratorischen Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also… …   Deutsch Wikipedia

  • Schadensersatz — Unter Schadensersatz (häufig auch und in Österreich grundsätzlich nur in der Schreibweise Schadenersatz anzutreffen) versteht man den Ausgleich eines Schadens. Ein Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an Lebens und Rechtsgütern.[1] Der… …   Deutsch Wikipedia

  • Feststellungsklage — Fẹst|stel|lungs|kla|ge, die (Rechtsspr.): Klage, durch die nur festgestellt werden soll, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis existiert od. nicht. * * * Feststellungsklage,   im Unterschied zur Leistungsklage nur auf Feststellung des Bestehens… …   Universal-Lexikon

  • Zwischenurteil — Zwischen|urteil,   Zivilprozess: Urteil über einzelne Streitpunkte, die für das Endurteil erheblich sind, wie im Zwischenstreit über prozessuale Vorfragen (§ 303 ZPO), besondere Prozessvoraussetzungen (§ 280 ZPO) und über den Grund eines nach… …   Universal-Lexikon

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