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1 Familieneigentum
Familieneigentum, res, quae in familia semper fuit. – etwas (eine Wissenschaft etc.) zum F. machen, alqd in familias propagare. Vgl. »Familienerbteil«. – Familienerbteil, hereditas gentis od. gentilicia (eig.); gentile bonum (uneig., was von jeher in der Familie heimisch war). – was ein F. an ihm zu sein schien, quod gentile in illo videbatur: dieses (sein) Talent ist ein F., gentilicium hoc illi.
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Heergewette — Unter Heergeräte, auch Heergewette verstand man früher einen dem nächsten männlichen Erben, dem Schwertmagen, und dessen Söhnen vorbehaltenen Familienerbteil. Dieses aus dem Mittelalter stammende Recht sicherte ursprünglich die Wehrhaftigkeit des … Deutsch Wikipedia
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