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1 Ermessensüberschreitung
Ermessensüberschreitung f RECHT exceeding discretion* * *Ermessensüberschreitung
abuse of discretionary powersBusiness german-english dictionary > Ermessensüberschreitung
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2 Ermessensüberschreitung
Ermessensüberschreitung f exceeding of discretionary power -
3 Ermessensüberschreitung
Er·mes·sens·über·schrei·tungf JUR exceeding one's scope of discretion -
4 Ermessensüberschreitung
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Ermessensüberschreitung
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5 Ermessensakt
Ermessensakt
discretion, facultative enactment;
• Ermessensausübung exercise of discretion;
• Ermessensbefugnis discretionary power, facultative powers, special proxy;
• unbeschränkte Ermessensbefugnis arbitrary power;
• Ermessensbehelf discretionary remedy;
• Ermessensbereich der Verwaltungsbehörde administrative discretion;
• Ermessensentscheidung arbitrary decision, decision ex aequo et bono;
• Ermessensfreiheit discretionary powers;
• Ermessensgebrauch exercise of judgment;
• Ermessenshandlung discretionary action;
• Ermessensirrtum error of judgment;
• Ermessensmissbrauch abuse of discretion;
• Ermessensrecht discretionary power;
• von seinem Ermessensrecht Gebrauch machen to use one’s discretion;
• Ermessenssache discretionary matter;
• erheblicher (großer) Ermessensspielraum large discretion;
• Ermessensspielraum missbrauchen (überschreiten) to exceed one’s discretionary powers;
• Ermessensüberschreitung abuse of discretionary powers;
• Ermessensumfang scope of discretion;
• besondere Ermessenszahlung extra discretionary payment. -
6 exceeding discretion
Englisch-Deutsch Fachwörterbuch der Wirtschaft > exceeding discretion
См. также в других словарях:
Ermessensüberschreitung — liegt vor, wenn die Verwaltungsbehörde eine nicht mehr im Rahmen des E. liegende Rechtsfolge wählt … Lexikon der Economics
Billiges Ermessen — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… … Deutsch Wikipedia
Ermessen — ist ein juristischer Fachbegriff. Er räumt einem Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei seiner Entscheidungsfindung ein. Die mit Abstand größte Bedeutung hat das Ermessen im Verwaltungsrecht. Gestaltungen mit Ermessensspielräumen gibt es aber … Deutsch Wikipedia
Ermessensfehler — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… … Deutsch Wikipedia
Ermessensfehlerlehre — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… … Deutsch Wikipedia
Ermessensreduzierung auf Null — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… … Deutsch Wikipedia
Ermessensspielraum — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… … Deutsch Wikipedia
Pflichtgemäßes Ermessen — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… … Deutsch Wikipedia
Pflichtgemäßes Ermesssen — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… … Deutsch Wikipedia
Anfechtungsklage — I. Verwaltungsgerichtsbarkeit:Auf Aufhebung eines ⇡ Verwaltungsaktes (§ 42 I VwGO) gerichtete Klage. 1. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist sie nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten … Lexikon der Economics
Verpflichtungsklage — Untätigkeitsklage, Vornahmeklage. 1. Verwaltungsgerichtsbarkeit: ⇡ Klage auf Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen ⇡ Verwaltungsaktes (§ 42 I VwGO). Soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig,… … Lexikon der Economics