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Erbbaugrundbuch

См. также в других словарях:

  • Erbbaugrundbuch — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des sog …   Deutsch Wikipedia

  • Erbbaugrundbuch — dem ⇡ Grundbuch entsprechendes öffentliches Buch für das ⇡ Erbbaurecht. Das E. wird gleichzeitig mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch angelegt. Führung beim ⇡ Grundbuchamt wie gewöhnliches Grundbuch …   Lexikon der Economics

  • Erbbau — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des sog …   Deutsch Wikipedia

  • Erbbaupacht — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des sog …   Deutsch Wikipedia

  • Erbbaurecht — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten, gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (des sogenannten Erbbauzinses) auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbbauvertrag — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des sog …   Deutsch Wikipedia

  • Heimfall — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Heimfall bezeichnet den – rechtsgeschäftlichen oder kraft Gesetzes eintretenden – Übergang eines Rechtes auf den… …   Deutsch Wikipedia

  • Einmalvalutierungserklärung — Eine Einmalvalutierungserklärung ist eine Erklärung eines Grundschuldgläubigers gegenüber einem nachrangigen Grundschuldgläubiger, dass die vorrangige Grundschuld nur für die Sicherung eines konkreten Darlehens genutzt wird und eine Revalutierung …   Deutsch Wikipedia

  • Erbbaurecht — Ẹrb|bau|recht 〈n. 11〉 Recht, auf fremdem Grundstück zu bauen * * * Ẹrb|bau|recht, das (Rechtsspr.): veräußerliches, vererbbares Recht, auf fremdem Boden zu bauen; ↑ Erbpacht (b). * * * Erbbaurecht,   das veräußerliche und vererbliche dingliche… …   Universal-Lexikon

  • Erbbaurecht — I. Begriff:Das vererbliche und i.d.R. veräußerliche ⇡ beschränkte dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines ⇡ Grundstücks ein ⇡ Bauwerk zu haben. Für das E. ist ein Erbbauzins an den Grundstückseigentümer zu zahlen. Als Belastung des… …   Lexikon der Economics

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