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1 Braut
Braut, sperata (eig die Ersehnte, die B. vor dem Eheverlöbnis). – sponsa. pacta (die B. nach Unterzeichnung der Ehepakten, die förmlich Verlobte). – destinata uxor (die jmdm. bestimmte Gattin, zukünftige Frau, Ggstz. maritus futurus). – nova nupta (Neuvermählte, Ggstz. novus maritus). – virgo nubens (die heiratende Jungfrau). – jmds. B., alci desponsa od. desponsata: Braut u. Bräutigam, s. Brautpaar. – Sprichw., wer das Glück hat, führt die Br. heim, cui fortuna favet, Phyllida solus habebit (nach Verg. ecl. 3, 107).
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2 Eheverbindung
Eheverbindung, s. Ehe, Heirat. – Ehevergleich, s. Ehevertrag no. I. – Eheverlöbnis, s. Verlobung. – Ehevertrag, I) ein Vertrag zwischen zwei Verlobten, ihr Eigentum in u. nach der Ehe betreffend: pactio nuptialis. – II) eine diesen Vertrag enthaltende Schrift, tabulae nuptiales (im allg.). – dotis tabellae (der Vertrag über die Mitgift der zukünftigen Frau). – Eheweib, s. Frau no. II, a.
См. также в других словарях:
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Verlöbnis — William Adolphe Bouguereau: Der Antrag Das Verlöbnis oder die Verlobung ist das Versprechen, eine Person (den Verlobten beziehungsweise die Verlobte) zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie eine Ehe … Deutsch Wikipedia
Ahnen — (althochd. ano, mittelhochd. an), im engsten Sinne Großeltern, dann überhaupt Vorfahren. Der Beweis der A. (Ahnenprobe) war eine wichtige Institution des auf die Geburtsstände begründeten germanischen Rechts. Die aus nicht ebenbürtiger Ehe… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verlöbnis — (Eheverlöbnis, Eheversprechen, Sponsalien), der Vertrag, durch den zwei Personen die zukünftige Eingehung der Ehe (s. d.) vereinbaren. Im Sprachgebrauch des mittelalterlichen kanonischen Rechts, der, allerdings in einem andern Verständnis, auch… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sponsalien — Sponsalĭen (lat.), Eheverlöbnis; Vertrag, durch den die künftige Vollziehung einer Ehe zwischen zwei bestimmten Personen (Sponsa, Braut; Sponsus, Bräutigam) festgesetzt wird; sponsieren, um ein Mädchen werben … Kleines Konversations-Lexikon
Familienrecht (Österreich) — Das Familienrecht Österreichs umfasst das Eherecht, das Recht zwischen Eltern und Kindern (insbes. Kindschaftsrecht) und die Obsorge einer anderen Person. Basis der familienrechtlichen Bestimmungen Österreichs ist das Allgemeine Bürgerliche… … Deutsch Wikipedia