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Ehelicherklärung

См. также в других словарях:

  • Ehelicherklärung — Die Ehelicherklärung existierte bis zum 30. Juni 1998 im deutschen Familienrecht. Es handelte sich dabei um eine zu beurkundende Erklärung des Vaters eines nichtehelichen Kindes, das dadurch die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes und auch den… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehelicherklärung — Ehe|lich|er|klä|rung, die (Rechtsspr. früher): gerichtliche Erklärung, die einem nicht ehelichen Kind (bes. gegenüber dem Vater) die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes verleiht. * * * Ehe|lich|er|klä|rung, die (Rechtsspr.): gerichtliche… …   Universal-Lexikon

  • Ehelicherklärung — Ehe|lich|er|klä|rung (BGB) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Legitimation — Bescheinigung; Ausweis; Berechtigung; Berechtigungsnachweis * * * Le|gi|ti|ma|ti|on 〈f. 20〉 1. das Legitimieren (I.1), Anerkennung als legitim 2. Berechtigung 3. Nachweis der Berechtigung 4. das Sichlegitimieren 5. Ausweis, Pass …   Universal-Lexikon

  • Ehelichkeitserklärung — Die Ehelicherklärung existierte bis zum 30. Juni 1998 im deutschen Familienrecht. Es handelte sich dabei um eine zu beurkundende Erklärung des Vaters eines nichtehelichen Kindes, das dadurch die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes und auch den… …   Deutsch Wikipedia

  • Personensorge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Elterliche Sorge (bis 1980: Elterliche Gewalt) ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht; umgangssprachlich wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Personensorgerecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Elterliche Sorge (bis 1980: Elterliche Gewalt) ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht; umgangssprachlich wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehelichkeitserklärung — Ehe|lich|keits|er|klä|rung, die (Rechtsspr. früher): Ehelicherklärung. * * * Ehe|lich|keits|er|klä|rung, die: Ehelicherklärung …   Universal-Lexikon

  • Namensrecht — Na|mens|recht, (seltener:) Namenrecht, das: 1. <o. Pl.> Gesamtheit der den ↑ Namen (2 a) betreffenden rechtlichen Bestimmungen. 2. Recht, einen bestimmten Namen zu führen u. andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen. * * * …   Universal-Lexikon

  • Bundesministerium für Justiz — Osterreich   Bundesministerium für Justiz Österreichische Behörde …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsche Staatsangehörigkeit — Im deutschen Reisepass ist die Staatsangehörigkeit eingetragen, er ist jedoch kein rechtlicher Nachweis über deren Besitz, siehe dazu Staatsangehörigkeitsausweis.[1] Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer… …   Deutsch Wikipedia

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