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1 Drittbegünstigung
Drittbegünstigung <-, -en> fjur korzyść f na rzecz osoby trzeciej
См. также в других словарях:
Treuhand — Ein Treuhandverhältnis (kurz Treuhand) zwischen zwei oder mehreren Personen liegt dann vor, wenn eine volle Rechtsmacht „zu treuen Händen“ vom Treugeber an den Treunehmer übertragen wird. Im Verhältnis zu Dritten (Außenverhältnis) kann dabei eine … Deutsch Wikipedia