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1 принцип покрытия
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См. также в других словарях:
Deckungsgrundsatz — I. Zwangsversteigerungsrecht:Bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken bleiben dem Recht des betreibenden Gläubigers im Rang vorgehende Rechte bestehen und müssen vom ⇡ Ersteher übernommen werden (⇡ Übernahmegrundsatz). Die Sicherung der… … Lexikon der Economics
objektbezogene Verschuldung — ⇡ Deckungsgrundsatz … Lexikon der Economics
situationsbezogene Verschuldung — ⇡ Deckungsgrundsatz … Lexikon der Economics
Geringstes Gebot — Das geringste Gebot bezeichnet bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks die Höhe des Gebots, die mindestens erreicht werden muss, damit das Gebot durch das Vollstreckungsgericht zugelassen wird. Ein darunter liegendes Gebot wird als… … Deutsch Wikipedia
geringstes Gebot — Begriff im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren. Um bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken die Verschleuderung zu vermeiden und die dem Recht des betreibenden Gläubigers vorgehenden Rechte zu sichern (Deckungsgrundsatz und ⇡ Übernahmegrundsatz) … Lexikon der Economics
Übernahmegrundsatz — Begriff bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks, der besagt, dass Rechte, die dem des ⇡ betreibenden Gläubigers vorgehen, bei der Versteigerung nicht untergehen, sondern vom ⇡ Ersteher übernommen werden müssen. Vgl. auch ⇡ Deckungsgrundsatz … Lexikon der Economics
Haushaltssystematik — 1. Begriff: Beschreibung der jeweiligen Gliederung der Haushaltspläne des Staatssektors (⇡ Haushaltsplan). Verschiedene Möglichkeiten sind denkbar, häufig an den jeweiligen als Maßstab zugrunde gelegten ⇡ Haushaltsfunktionen orientiert. 2.… … Lexikon der Economics
Versteigerungsbedingungen — im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren von Grundstücken durch das Gericht festgesetzte Bedingungen (§ 66 ZVG). Vgl. auch ⇡ Deckungsgrundsatz, ⇡ geringstes Gebot … Lexikon der Economics